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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
INTERVIEW DAV
Berlin - Umstellung von
Patienten, Quotenregel und Strafzahlungen - der neue Vertrag zur
Versorgung von Ersatzkassenpatienten mit Blutzuckerteststreifen hat für
viele Diskussionen gesorgt. Dr. Klaus Michels, Vorsitzender des
Apothekerverbandes Westfalen-Lippe (AVWL), war an den Verhandlungen
beteiligt. Im Interview mit APOTHEKE ADHOC erklärt er, warum die
10-Prozent-Quote aus Sicht des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) das
kleinere Übel ist und wie die neue Regelung das Verhältnis zwischen
Arzt und Apotheker beeinflusst.
Quote als Kompromiss: Der AVWL-Vorsitzende Dr. Klaus Michels hält die neuen Vorgaben für Teststreifen für umsetzbar. Foto: AVWL
ADHOC: Wie wichtig ist das Geschäft mit Teststreifen für die Apotheke?
MICHELS: Teststreifen sind neben den Arzneimitteln der wichtigste
Bereich, den wir in der Apotheke haben. In dem Geschäft steckt deutlich
mehr Umsatzpotenzial als zum Beispiel im Inkontinenzbereich. Jährlich
werden etwa 20 Millionen Packungen Teststreifen von Apotheken abgegeben.
ADHOC: Warum hat sich der DAV auf eine Substitutionsquote eingelassen?
MICHELS: Wir spüren seit Jahren einen enormen Preisdruck seitens der
Krankenkassen, während sich die Industrie nicht bewegt. Die Kassen
wollten deshalb am liebsten einen Einheitspreis. Es ist uns gelungen,
unser bisheriges Preismodell mit zwei Preisgruppen zu verteidigen.
Gleichzeitig mussten wir den Kassen aber versichern, dass mehr
Teststreifen der Preisgruppe B abgegeben werden.
ADHOC: Was sprach gegen einen Einheitspreis?
MICHELS: Ein Einheitspreis hätte eine gravierende Preissenkung auf das
Niveau der günstigsten Landesverträge im Primärkassenbereich bedeutet.
Dies hätte zur Folge, dass die Produkte der Marktführer kaum noch
kostendeckend abzugeben wären. Die Quote ist als Kompromiss das mit
Abstand kleinere Übel.
ADHOC: Wie viel Bürokratie ist in der Praxis noch umsetzbar?
MICHELS: Die neue Regelung ist nicht sehr bürokratisch, denn die
Abwicklung der Quote erfolgt über die Rechenzentren. Zur Berechnung
wird zunächst ein Zeitraum von neun Monaten betrachtet. Das
Rechenzentrum kann der Apotheke also monatlich ihren Status-quo
mitteilen. Im Übrigen: Wenn ich pro Kasse einen „Vieltester" umstelle,
habe ich die Quote in einer durchschnittlichen Apotheke in der Regel
schon erfüllt.
ADHOC: Wie erklären Sie Ihren Mitgliedern die Strafzahlungen, die bei Nicht-Erfüllung fällig werden?
MICHELS: Die Regelung ist nicht als Strafzahlung zu verstehen, sondern
als Garantie für die Kassen, dass sich etwas bewegt. Selbst wenn eine
Apotheke die Quote nicht erfüllen kann, weil die Patienten absolut
nicht wechseln wollen, ist der wirtschaftliche Schaden noch deutlich
geringer, als er bei einer Preisreduktion nach den Vorstellungen der
Krankenkassen gewesen wäre.
ADHOC: Sollten die Apotheken lieber die Strafzahlung statt den Ärger mit dem Kunden in Kauf nehmen?
MICHELS: Die Strafe ist zwar relativ mild, aber man sollte sie dennoch
nicht provozieren. Wenn sich die Apotheken nicht bemühen, den Vertrag
umzusetzen, wird das ganze System konterkariert. Das vereinbarte Ziel
heißt, mehr günstige Teststreifen abzugeben. Wenn wir das nicht
erreichen, wird es langfristig auf einen niedrigeren Einheitspreis
hinaus laufen.
ADHOC: Wie sollen die Apotheker dem Kunden den Wechsel erklären?
MICHELS: Der Apotheker sollte sich die Geräte aus der Preisgruppe B
anschauen und unter Berücksichtigung von Qualitätsaspekten entscheiden,
welches er seinem Kunden empfehlen möchte. Über die Vorteile des neuen
Gerätes kann dem Kunden die Alternative besser vermittelt werden.
Insbesondere bei Neueinstellungen sollte natürlich darauf geachtet
werden, dass ein günstiger Anbieter ausgewählt wird. Am Ende ist es in
der Praxis eine Frage der Kommunikation.
ADHOC: Ist die Umstellung nicht eher Aufgabe des Arztes?
MICHELS: Der vdek hat nur begrenzten Einfluss auf die einzelnen
Kassenärztlichen Vereinigungen in den Ländern und deshalb auch keine
Möglichkeit, den Ärzten Vorschriften zu machen. Natürlich sollte der
Apotheker nicht am Arzt vorbei umstellen, vielmehr ist eine enge
Abstimmung sinnvoll. Wir wünschen uns für die Zukunft ohnehin eine
intensivere Zusammenarbeit von Apothekern und Ärzten. Beide
Berufsgruppen sollten deshalb die Chance nutzen und aufeinander zugehen.
Désirée Kietzmann, Montag, 18. Oktober 2010, 15:26 Uhr
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