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Steuern & Recht
Der Bundesrat steht den in einem Gesetzentwurf (Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte – BT-Drs.: 467/12 – abrufbar unter www.bundesrat.de) geplanten Erleichterungen im Insolvenzverfahren durch eine Verkürzung der Restschuldbefreiung aufgeschlossen gegenüber. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich Schuldner im Insolvenzverfahren schon nach drei – statt bisher sechs – Jahren von den Restschulden befreien können, wenn sie mindestens ein Viertel der Forderungen und die Verfahrenskosten bezahlt haben. Eine Verkürzung auf fünf Jahre wäre möglich, wenn zumindest die Verfahrenskosten bezahlt sind.
Die Länder befürworten es, in finanzielle Not geratene Menschen schneller und effektiver als bisher eine zweite Chance zu eröffnen. Gleichwohl verkennt der Bundesrat nicht, dass dem Interesse der Schuldner die nicht minder berechtigten Interessen der Gläubiger gegenüberstehen. Bei einer endgültigen Lösung müsse daher auch bedacht werden, welche Signalwirkung von ihr für die generelle Zahlungsmoral ausgehe. Inhaltlich regt der Bundesrat zudem mehrere Änderungen in juristischen Detailregelungen und Verfahrensfragen an. (ac)
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