Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
GERICHTSURTEIL
Ein Beschäftigter hatte aus Unachtsamkeit ein Dienstfahrzeug beschädigt. Als sein Dienstherr die Reparaturkosten zurückerstattet haben wollte, landete der Fall vor Gericht.
Beschädigen Beschäftigte ihr Dienstfahrzeug, so können sie von ihrem Dienstherrn beziehungsweise Arbeitgeber grundsätzlich nur dann in Regress genommen werden, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor (Az.: 2 K 147/10.KO).
Der Entscheidung lag die Klage eines Zeitsoldaten zugrunde, der sich dagegen gewehrt hatte, von seinem Dienstherrn wegen der Beschädigung eines ihm anvertrauten Fahrzeuges in Regress genommen zu werden.
Bei dem Auto handelte es sich um einen Mercedes
Vito, den der Kläger auf leicht abschüssigem Gelände geparkt hatte.
Zuvor hatte er die Fußfeststellbremse des Autos über etwa vier bis fünf
Rasterstellungen betätigt.
Doch das reichte leider nicht aus. Denn unmittelbar, nachdem der Kläger das Fahrzeug verlassen hatte, rollte es los und prallte gegen einen geparkten Unimog. Durch den Zwischenfall entstanden an dem Vito Reparaturkosten in Höhe von knapp 2.900 Euro. Diese wollte der Dienstherr des Klägers unter Hinweis darauf zurückerstattet haben, dass der Soldat den Schaden grob fahrlässig verursacht habe.
Zu Unrecht, meinten die Richter des Koblenzer Verwaltungsgerichts. Sie wiesen die Klage als unbegründet zurück.
Ein Arbeitnehmer ist nach Ansicht des Gerichts zwar
grundsätzlich zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er eine Sache seines
Arbeitgebers zerstört oder beschädigt. Eine Schadenersatz-Verpflichtung
besteht allerdings nur, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wird. Davon ging das Gericht im Fall des
Zeitsoldaten jedoch nicht aus.
Der Kläger war nämlich nachweislich nicht auf dem Fahrzeug eingewiesen worden. Er verfügte zum Zeitpunkt des Zwischenfalls mit dem Auto auch nur über eine geringe Fahrpraxis.
Die Fußfeststellbremse eines Mercedes Vito weist außerdem eine Besonderheit auf. Sie blockiert die Räder des Fahrzeugs nämlich frühestens in der achten Rasterstellung. Dazu muss aber ein Druck von etwa 30 Kilogramm auf die Bremse ausgeübt werden.
Das Gericht hielt das für so unüblich, dass der
Kläger nicht damit rechnen musste, das Fahrzeug nicht ausreichend gegen
ein Wegrollen gesichert zu haben. Anders als in Fällen, in denen ein
Bediensteter die Handbremse seines Dienstfahrzeuges nicht oder nur
unzureichend betätigt, ging das Gericht daher nicht von einem Fall
grober Fahrlässigkeit aus.
Der Kläger ist seinem Dienstherrn gegenüber daher nicht zum Schadenersatz verpflichtet.
In einem ähnlich gelagerten Fall, in dem es auch um eine unzureichend betätigte Feststellbremse ging, war das Landesarbeitsgericht Köln im August 2007 zu einer vergleichbaren Entscheidung gekommen.
Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten
(verpd) (ApoRisk)
NICHT KLEIN GEDRUCKT, SONDERN KUNDENFREUNDLICH UND VOLLSTÄNDIG -
SOLCHE
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ERSPAREN KULANZBITTEN
Das Licht
einer Apothekenversicherung nicht unter den Scheffel stellen
http://www.aporisk.de
DETAILIERTE CHECKLISTE
UNTERSTÜTZT BEI DER IDENTIFIZIERUNG ALLER RISIKEN DES GESCHÄFTSBETRIEBES
DER
APOTHEKE
Die Leistungsparameter einer Apothekenversicherung für alle
Fälle
http://www.aporisk.de
DIE INFORMATIONS UND KOMMUNIKATIONSTECHNIK IN DER APOTHEKE IST
UMFASSEND MIT EINER APOTHEKENVERSICHERUNG ABZUDECKEN
Das Cockpit für
den Apothekenerfolg muss gut gesichert sein
http://www.aporisk.de
All-RISK- ODER ALLGEFAHRENVERSICHERUNG FÖRDERT DAS VERTRAUEN DES
APOTHEKERS BEI KREDIT- UND AUFTRAGGEBERN
Alle Risiken wirtschaftlich in einer Apothekenversicherung erfasst
http://www.aporisk.de
DIE LAK BW FÖRDERT DIE QUALITÄT DER APOTHEKERAUSBILDUNG DURCH
ANSPRUCHSVOLLERES PRAKTIKUM
‚Akademische Ausbildungsapotheke' und umfassende Haftpflichtversicherung
unterstützen Apotheker im Alltag
http://www.aporisk.de
DIE ZUSÄTZLICHE PRIVATE ABSICHERUNG DER BERUFSUNFÄHIGKEIT IST EIN
MUSS FÜR JEDEN APOTHEKER
Eine professionelle Vertretung für Urlaub, Krankheit oder
Berufsunfähigkeit schont die Nerven
http://www.aporisk.de
WARUM GEHÖREN ALLE ELEKTRONIKRISIKEN IN JEDE UMFASSENDE
APOTHEKENVERSICHERUNG ?
Die Politik fordert - Apotheker sollen Teil
der Aufgaben von Ärzten übernehmen
http://www.aporisk.de
APOTHEKENNACHFOLGE-REGELUNG
Existenzgründung, Kauf oder Pacht:
die Apothekenübergabe ist eine
Entscheidung fürs Leben
http://www.aporisk.de
APOTHEKENZAHL IN DEUTSCHLAND SINKT ERSTMALS SEIT 2003
Ludwig Erhards freie Marktwirtschaft - oder wie Apotheken erfolgreich
sein können
http://www.aporisk.de
MEHR FREIRAUM FÜR WICHTIGE AUFGABEN
Die Deutschen suchen privat die Risiko- und Bestandsabsicherung -
geschäftlich ist sie noch wichtiger
http://www.aporisk.de
ARZNEIMITTELLIEFERVERTRÄGE
Bei Apothekenrisiken auf die richtigen Allianzen setzen
http://www.aporisk.de
PRESSEMITTEILUNG
Kosten senken im Apothekenbetrieb durch eine Geschäftsversicherung für
(fast) alle Risiken
http://www.aporisk.de
www.pharm-assec.de | www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apothekenversicherungen.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.