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  • 22.01.2011 – Branchenungleichheit bei betrieblicher Altersvorsorge
    22.01.2011 – Branchenungleichheit bei betrieblicher Altersvorsorge
    APOTHEKE – UNTERSCHIEDE Rund sieben Milliarden Euro flossen im Jahr 2008 in die betriebliche Altersvorsorge, wie das Statistische Bundesamt errechnete. Die Summe erscheint j...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Apotheke:


UNTERSCHIEDE

Branchenungleichheit bei betrieblicher Altersvorsorge

 

Rund sieben Milliarden Euro flossen im Jahr 2008 in die betriebliche Altersvorsorge, wie das Statistische Bundesamt errechnete. Die Summe erscheint jedoch nur auf den erst Blick beachtlich.

Beschäftigte in Deutschland haben nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2008 durchschnittlich 273 Euro ihres Bruttojahresverdienstes über eine Entgeltumwandlung in ihre betriebliche Altersvorsorge (bAV) investiert. Auf den Monat umgerechnet entspricht dies einem Beitrag von lediglich 22,75 Euro. Allerdings ist die Bandbreite je nach Berufsgruppe sehr hoch.

Laut Destatis entsprechen die 273 Euro im Durchschnitt 0,7 Prozent des Bruttojahresverdienstes (39.000 Euro). Hochgerechnet auf alle Beschäftigten in Deutschland bedeutet dies ein Anlagevolumen in der betrieblichen Altersversorgung im Jahr 2008 von rund sieben Milliarden Euro.


Hohe Branchenunterschiede


Beschäftigte in Branchen mit hohem Verdienstniveau können deutlich mehr in die betriebliche Altersvorsorge investieren als Beschäftigte in Niedriglohnbranchen.

Am höchsten fiel mit 1,6 Prozent der Anteil der umgewandelten Bruttoverdienste in der Finanzbranche aus. Das waren je Beschäftigten jährlich 889 Euro. Dabei lagen die Bruttojahresgehälter im Durchschnitt bei gut 55.000 Euro.

Die niedrigsten Anteile wurden für die Leiharbeitsbranche mit 0,1 Prozent und bei Wach- und Sicherheitsdiensten sowie Detekteien mit 0,2 Prozent ermittelt. Die Arbeitnehmer investierten hier jährlich 29 Euro beziehungsweise 45 Euro.


Gesetzliches Anrecht


Seit dem Jahr 2002 haben alle Beschäftigten ein gesetzliches Anrecht, vom Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung zu verlangen, sofern der jeweilige Tarifvertrag dem nicht entgegensteht.

Um den Aufbau der betrieblichen Altersvorsorge zu stärken, wird die Entgeltumwandlung staatlich gefördert. Bis zu einer Obergrenze ist der umgewandelte Betrag für Beschäftigte und Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfrei.

Detailliertere Informationen und Tipps zur betrieblichen Altersvorsorge gibt es beim Versicherungsfachmann.

Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten

(verpd) (ApoRisk)

 

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