Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
FACHKRÄFTE
In vielen Branchen sorgt der Fachkräftemangel für steigende Löhne und Gehälter. Doch ein gutes Einkommen ist nicht die einzige Möglichkeit für Unternehmen, ihre Attraktivität als Arbeitgeber für qualifiziertes Personal zu steigern.
Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel können nicht nur das Gehalt, sondern auch Zusatzleistungen den entscheidenden Ausschlag geben, dass sich hoch qualifizierte Bewerber für ein bestimmtes Unternehmen entscheiden. Zudem sind motivierte und betriebstreue Arbeitnehmer eine wichtige Voraussetzung, um auch bei hohem Konkurrenzdruck bestehen zu können.
Firmen können beispielsweise mit einer Gruppen-Unfallversicherung ihre soziale Verantwortung als Arbeitgeber herausstellen und sich von anderen Firmen abheben. Eine derartige Zusatzleistung kann auch die Motivation und die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen stärken.
In der Regel leistet die gesetzliche
Unfallversicherung nur bei Berufsunfällen und bei Unfällen auf den Wegen
zur und von der
Arbeit. Doch die Mehrzahl aller Unfälle ereignet sich
in der Freizeit. Um dieses Risiko abzusichern, müsste ein Arbeitnehmer
eine private Unfallversicherung abschließen.
Durch die Absicherung der finanziellen Folgen eines Unfalls mit einer Gruppen-Unfallversicherung können Mitarbeiter finanziell entlastet und zugleich im Ernstfall besser abgesichert werden.
Versicherbar sind beispielsweise Unfälle, die sich
auf Dienstreisen, im Betrieb aber auch im Beruf und in der Freizeit
ereignen. Voraussetzung ist, dass eine Firma mindestens drei Personen in
einem Vertrag versichert.
Erleidet ein Mitarbeiter einen versicherten Unfall, erhält er aus der Gruppen-Unfallversicherung bei einer bleibenden Invalidität die vereinbarte Versicherungssumme oder Rente. Auch weitere Leistungen wie eine Entschädigung im Todesfall, ein Krankenhaustagegeld oder auch kosmetische Operationen sind absicherbar.
Es gibt mehrere Möglichkeiten der
Vertragsgestaltung. Der Versicherungsschutz kann seit der
Firmenzugehörigkeit gelten oder auch nur langjährigen Mitarbeitern
gewährt werden.
Es ist eine namentliche Nennung jeder versicherten Person möglich. Auch eine Versicherung ohne Namensnennung einer bestimmten definierten Gruppe, beispielsweise alle als Monteure angestellten Mitarbeiter, ist denkbar.
Die Versicherungssummen sind frei wählbar, sollten jedoch für jede versicherte Gruppe gleich hoch sein.
Im Gegensatz zu einer privaten Absicherung sind die
Gruppentarife meist günstiger. Die Beiträge zu einer
Gruppen-Unfallversicherung können gemäß Paragraf 40b
Absatz 3 EstG (Einkommensteuergesetz) mit 20 Prozent pauschal
versteuert werden, wenn der Beitrag ohne Versicherungsteuer pro
versichertem Mitarbeiter höchstens 62 Euro jährlich beträgt. Diese
Beiträge sind zudem sozialversicherungsfrei.
Steht die Versicherungsleistung ausschließlich dem Arbeitgeber zu, der diese dann an den Mitarbeiter weiterreichen kann, stellen die Beitragsleistungen des Arbeitgebers keinen Arbeitslohn dar. Die Beiträge unterliegen dann nicht der Lohnsteuer. Die Beiträge zur Gruppen-Unfallversicherung können vom Betrieb meist als Betriebskosten abgesetzt werden.
Neben der Gruppen-Unfallversicherung gibt es auch noch andere Versicherungsarten, mit denen Firmen ihre Mitarbeiter binden und motivieren können. Eine entsprechende Beratung gibt es beim Versicherungsfachmann.
Weitere Informationen finden Sie hier.
(verpd) (ApoRisk)
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