Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
UNFALLVERSICHERUNG
Das Risiko von Arbeitsunfällen durch Ausrutschen oder Stolpern steigt bei schlechter Beleuchtung am Arbeitsplatz deutlich an. Wie man hier mit relativ einfachen Mitteln vorbeugen kann.
Ob im Lager, im Labor oder im Büro - optimale Lichtverhältnissen können dazu beitragen, Unfälle zu verhüten. Gerade bei kürzer werdenden Tagen rückt dabei die künstliche Beleuchtung in den Vordergrund. Darauf macht die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) aufmerksam.
„Die richtige Beleuchtung hilft, Stolper- und Rutschgefahren frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden", erklärt Gerold Soestmeyer, Leiter des DGUV-Fachausschusses Beleuchtung. Die richtige Beleuchtung ist seinen Angaben zufolge von mehreren Faktoren abhängig.
So sei es zwar das Beste, ausreichendes Tageslicht an allen Arbeitsplätzen zu haben. Da dies nicht immer möglich ist, können die Lichtverhältnisse mithilfe künstlicher Lichtquellen verbessert werden. Hierbei spielen laut DGUV Art und Dauer der Tätigkeit, das individuelle Sehvermögen und das Alter des Beschäftigten eine wichtige Rolle.
In Arbeitsbereichen sollte die Beleuchtungsstärke
grundsätzlich nicht unter 200 Lux liegen, so
der Tipp der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Doch in manchen
Fällen sei auch eine höhere Beleuchtungsstärke angebracht.
Entsteht beispielsweise durch den Umgang mit spitzen, scharfen, sich bewegenden oder heißen Gegenständen eine besondere Gefährdung, rät Soestmeyer zur Vermeidung von Unfallgefahren zu einer Beleuchtungsstärke von mindestens 300 Lux bis 500 Lux.
Eine Arbeitsstätte gilt laut DGUV im Allgemeinen dann „als gut beleuchtet, wenn
Soestmeyer weist auch auf einen weiteren Aspekt
hin. Denn Licht hat nicht nur einen wichtigen Einfluss auf die
Gesundheit, sondern auch auf die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter. So
trage eine gute Beleuchtung zur Schonung der Augen, der Vorbeugung
vorzeitiger Ermüdung sowie der Erhaltung der Aufmerksamkeit bei.
Wichtig sei darüber hinaus, dass die Beleuchtung auf die jeweilige Arbeit abgestimmt sei. „Man sollte bei der Beleuchtung der Arbeitsplätze auch beachten, dass die Sehkraft mit zunehmendem Alter nachlässt und damit die Anforderungen an die Beleuchtung steigen", so Soestmeyer weiter.
Für weitere Informationen verweisen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen auf die zweiteilige Berufsgenossenschafts-Regel (BGR) 131 „Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten". Diese ist beim zuständigen Unfallversicherungs-Träger oder im Internet unter www.arbeitssicherheit.de erhältlich.
Weitere Informationen finden Sie hier.
(verpd) (ApoRisk)
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