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KRANKENKASSENBEITRÄGE
Berlin - Das Bundeskabinett
hat für kommendes Jahr neue Beitragsbemessungsgrenzen in den
Sozialversicherungen festgelegt. Für die Krankenkassen soll demnach
bundesweit eine leicht niedrigere Beitragsbemessungsgrenze als bisher
gelten.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenkassenbeiträge sinkt
bundesweit von 3750 Euro auf 3712,50 Euro Monatseinkommen. Gleichzeitig
wird die Versicherungspflichtgrenze zugleich von 49.950 Euro auf 49.500
Euro zurückgenommen. Wer mehr verdient, kann sich privat versichern.
Mit der Beitragsbemessungsgrenze wird festgelegt, bis zu welchem
Bruttoeinkommen Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Der
Verdienst darüber ist sozialversicherungsfrei. Die Grenzen für
Krankenkassen, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden alljährlich
entsprechend der Einkommensentwicklung angepasst.
Der Kabinettsentscheidung liegt eine Einkommensentwicklung 2009 von
minus 0,39 Prozent im Westen und plus 0,84 Prozent im Osten zugrunde.
Ein-Euro-Jobs sind darin nicht enthalten. Der Bundesrat muss der
Verordnung noch zustimmen.
dpa, Mittwoch, 13. Oktober 2010, 13:45 Uhr
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