ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 11.10.2010 - Wettbewerbsrecht versenkt AMPreisV
    11.10.2010 - Wettbewerbsrecht versenkt AMPreisV
    POLITIK – BUNDESGERICHTSHOF Berlin - Apotheken verstoßen aus Sicht des Bundesgerichtshofs (BGH) grundsätzlich gegen arzneimittelrechtliche Vorgaben, wenn sie Rabatte bei...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Branchennachrichten - Politik:


BUNDESGERICHTSHOF

Wettbewerbsrecht versenkt AMPreisV

 

Berlin  -  Apotheken verstoßen aus Sicht des Bundesgerichtshofs (BGH) grundsätzlich gegen arzneimittelrechtliche Vorgaben, wenn sie Rabatte beim Verkauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel gewähren. Laut der jetzt vorliegenden Begründung des Gerichts fallen Gutscheine von geringem Wert aber unter die Bagatellgrenze. Die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) wird dann von dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in Verbindung mit dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) ausgestochen.

Keine Beeinflussung: Kleine Rx-Boni sind aus Sicht des Bundesgerichtshofs zulässig. Foto: Elke Hinkelbein

Keine Beeinflussung: Kleine Rx-Boni sind aus Sicht des Bundesgerichtshofs zulässig. Foto: Elke Hinkelbein

Laut BGH sollen die Preisbestimmungen unter anderem den Wettbewerb unter den Apotheken regeln. Bonus-Taler von geringem Wert seien aber nicht geeignet, diesen zum Nachteil sonstiger Marktteilnehmer zu beeinträchtigen. Ein Gegenwert von 40 oder 50 Cent wurde vom BGH als geringwertige Kleinigkeit im Sinne des HWG angesehen. Damit erlaubten die Richter die Gewährung von Bonustalern von geringem Gegenwert, obwohl sie nach den Preisvorschriften des Arzneimittelgesetzes unzulässig sind.

Ein Verstoß gegen die Preisbindung liegt den Richtern zufolge auch dann vor, wenn die Apotheke zwar den richtigen Preis berechnet, dem Kunden aber sonstige Vorteile verschafft. Insbesondere ein über einen bestimmten Geldbetrag lautender Gutschein stelle einen solchen Vorteil dar, so die Richter.

Einem Apotheker wurde es deshalb verboten, bei der Rezepteinlösung Gutscheine im Wert von 5 Euro zu gewähren. Zuzahlungsbefreite Kassenpatienten sowie Privatversicherte könnten hierbei direkt Geld „verdienen", weil sie zumindest einen Teil der Zuzahlung sparen könnte, so der BGH.

In welcher Höhe Apotheken künftig genau Rabatte gewähren dürfen, steht nach der Entscheidung des BGH noch nicht fest. Die Richter haben nur in den vorgelegten Fällen entschieden. Die Rechtmäßigkeit von Boni von mehr als einem Euro muss jetzt in neuen Verfahren geklärt werden.

Ebenfalls noch offen ist die Frage, ob sich ausländische Versandapotheken an die deutsche AMPreisV halten müssen. Der BGH hat diese Frage bejaht, musste die Sache aber dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe vorlegen, weil das Bundessozialgericht bei einer älteren Entscheidung anderer Ansicht war.

Alexander Müller, Montag, 11. Oktober 2010, 14:46 Uhr

Lesen Sie auch

Bundesgerichtshof: BGH: Feste Preise schützen Verbraucher

Rx-Boni: BGH: Barrabatte sind erlaubt

Video-Interview ABDA: Wolf: Spielregeln gelten für alle

EAMSP: Versandapotheken wollen AMPreisV kippen

BGH-Urteil: Buse: Nutznießer sind die Niederlande

Wettbewerbszentrale: „Keine Rabattschlacht in Apotheken"

Rx-Boni: ABDA hofft auf Gemeinsamen Senat

Gemeinsamer Senat: Die Richter der Richter

BGH-Urteil: Boni auf Rezept sind unzulässig

(APOTHEKE ADHOC)

 

Weitere Meldungen


All-RISK- ODER ALLGEFAHRENVERSICHERUNG FÖRDERT DAS VERTRAUEN DES APOTHEKERS BEI KREDIT- UND AUFTRAGGEBERN
Alle Risiken wirtschaftlich in einer Apothekenversicherung erfasst
http://www.aporisk.de

DIE LAK BW FÖRDERT DIE QUALITÄT DER APOTHEKERAUSBILDUNG DURCH ANSPRUCHSVOLLERES PRAKTIKUM
‚Akademische Ausbildungsapotheke' und umfassende Haftpflichtversicherung unterstützen Apotheker im Alltag
http://www.aporisk.de

DIE ZUSÄTZLICHE PRIVATE ABSICHERUNG DER BERUFSUNFÄHIGKEIT IST EIN MUSS FÜR JEDEN APOTHEKER
Eine professionelle Vertretung für Urlaub, Krankheit oder Berufsunfähigkeit schont die Nerven
http://www.aporisk.de

WARUM GEHÖREN ALLE ELEKTRONIKRISIKEN IN JEDE UMFASSENDE APOTHEKENVERSICHERUNG ?
Die Politik fordert - Apotheker sollen Teil der Aufgaben von Ärzten übernehmen
http://www.aporisk.de

APOTHEKENNACHFOLGE-REGELUNG
Existenzgründung, Kauf oder Pacht: die Apothekenübergabe ist eine Entscheidung fürs Leben
http://www.aporisk.de

APOTHEKENZAHL IN DEUTSCHLAND SINKT ERSTMALS SEIT 2003
Ludwig Erhards freie Marktwirtschaft - oder wie Apotheken erfolgreich sein können
http://www.aporisk.de

MEHR FREIRAUM FÜR WICHTIGE AUFGABEN
Die Deutschen suchen privat die Risiko- und Bestandsabsicherung - geschäftlich ist sie noch wichtiger
http://www.aporisk.de

ARZNEIMITTELLIEFERVERTRÄGE
Bei Apothekenrisiken auf die richtigen Allianzen setzen
http://www.aporisk.de

PRESSEMITTEILUNG
Kosten senken im Apothekenbetrieb durch eine Geschäftsversicherung für (fast) alle Risiken
http://www.aporisk.de

www.pharm-assec.de | www.apo-versicherung.de | www.apotheker-versicherung.com | www.apotheken-versicherung.info | www.apothekerversicherung.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken