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  • 05.10.2010 - Apotheker müssen Tagebuch führen
    05.10.2010 - Apotheker müssen Tagebuch führen
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ApoRisk® Branchennachrichten - Internationales:


GROSSBRITANNIEN

Apotheker müssen Tagebuch führen

 

Berlin  -  In Großbritannien müssen Apotheker künftig Tagebuch führen: Die gerade aus der Royal Pharmaceutical Society (RPSGB) ausgegliederte Berufsaufsicht, das General Pharmaceutical Council (GPC), erwartet von allen praktizierenden Pharmazeuten regelmäßige Evaluationen der eigenen Arbeit. Die Pflicht zur Selbstreflektion soll die Qualität der Versorgung verbessern.

Tagebuch wird Pflicht: Britische Apotheker müssen regelmäßig Aufsätze über ihre Arbeit vorlegen. Foto: Elke Hinkelbein

Tagebuch wird Pflicht: Britische Apotheker müssen regelmäßig Aufsätze über ihre Arbeit vorlegen. Foto: Elke Hinkelbein

Jeder Apotheker muss künftig nachweisen, dass er seine fachlichen Kompetenzen kontinuierlich weiterentwickelt. Hierzu muss er sich auf einer Internetseite anmelden und mindestens neun Mal im Jahr einen Text über die eigene Arbeit verfassen. Neu erlerntes Wissen aus Fort- oder Weiterbildungen, Evaluationen kritischer Vorfälle in der Praxis sowie Interaktionen mit anderen Heilberuflern können als Beleg dienen. Kontrolliert werden die Angaben unangemeldet, aber mindestens einmal in fünf Jahren.

Mit den neuen Vorgaben demonstriert das GPC zum ersten Mal seinen Anspruch als Kontrollorganisation für alle britischen Apotheker. Bis vor kurzem vereinte die RPSGB Berufsaufsicht und Standesvertretung. Doch der Regierung waren dies zu viele Kompetenzen unter einem Dach: Eine Interessenvertretung könne nicht die Rahmenbedingungen für den eigenen Berufsstand festlegen, hieß es. 2007 veranlasste die Regierung den Umbau der Apothekerkammer für umgerechnet 4,4 Millionen Euro.

Da die RPSGB seit 1883 eine königliche Charter besitzt, war eine Auflösung nicht so einfach möglich: Zum einen wurde in der Geschichte des Königreiches noch nie eine Charter entzogen. Unklar wäre zum anderen gewesen, was mit dem finanziellen Vermögen (Stand 2005: geschätzte 5,2 Millionen Pfund) passiert. Normalerweise sieht das britische Recht vor, dass in einem solchen Fall das Vermögen an eine königliche Institution übertragen wird, die ähnliche Aufgaben erfüllt. Doch eine solche gibt es im Apothekenbereich nicht.

Die RPSGB scheint die Abspaltung des Regulationsapparates nicht zu stören. „Als regulierende Institution und Interessenvertretung hatten wir einen dauerhaften Interessenkonflikt", sagte eine Sprecherin auf Nachfrage. In Zukunft könne man politischen Diskussionen und den Entscheidungen der neuen Regulierungsbehörde unbefangener entgegnen.

Benjamin Rohrer, Dienstag, 05. Oktober 2010, 08:45 Uhr

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