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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
AOK-LIEFERVERTRAG
Berlin - Die AOK
Baden-Württemberg hat einen Vertrag über die ambulante Versorgung mit
aufsaugenden Inkontinenzhilfen geschlossen - nicht mit dem
Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV), sondern mit der
Apothekenkooperation Linda. Das Regelwerk tritt heute in Kraft. Zuvor
waren die Verhandlungen zwischen AOK und LAV gescheitert.
"Keine politische Dimension": Statt des LAV Baden-Württemberg hat Linda mit der AOK einen Liefervertrag ausgehandelt. Foto: Elke Hinkelbein
Die Apotheken sind nicht an die verordnete Menge gebunden, sondern
müssen den tatsächlichen Monatsbedarf des Patienten ermitteln und
beliefern. Sie bekommen dafür eine pauschale Vergütung von 33 Euro pro
Monat und Patient - egal, wie viele Inkontinenzprodukte abgegeben
wurden und welcher Aufwand entstanden ist. Der LAV hatte das Angebot
der AOK deshalb als „Versorgung zu Dumpingpreisen" kritisiert.
Die AOK setzt auf eine Mischkalkulation. Die Apotheken müssen sich mit
dem Beitritt zum Vertrag verpflichten, alle Versicherte der AOK zu
versorgen. Die Bevorzugung von Patienten mit wenig Bedarf soll damit
ausgeschlossen werden. Die Auswahl der Produkte wird der Apotheke
überlassen. Möchte der Patient andere Artikel haben, kann er die
Mehrkosten selbst übernehmen. Die Apotheke muss sich den Wechselwunsch
schriftlich bestätigen lassen. Eine Beteiligung des Patienten bei
erhöhtem Bedarf ist allerdings nicht zulässig.
Die AOK hat sich gegen eine Ausschreibung mit einem exklusiven
Versorger entschieden. Stattdessen ist der Beitrittsvertrag für alle
Marktteilnehmer offen. „Leistungserbringer können sowohl einzelne
Apotheken als auch Sanitätshäuser und Homecare-Unternehmen sein", sagte
Dr. Rolf Hoberg, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, gegenüber
APOTHEKE ADHOC. Außer mit Linda sei jedoch noch mit keinem weiteren
Zusammenschluss oder Verband ein Vertrag geschlossen worden.
Linda sieht in dem Abschluss nur einen Service für ihrer
Mitglieder. „Seitens der Linda AG werden lediglich die weiterhin an der
Inkontinenzversorgung interessierten Apotheken bei der Umsetzung des
Vertrages bestmöglich unterstützt", teilte eine Sprecherin gegenüber
APOTHEKE ADHOC mit. Der Vorteil des Abschlusses liege in der
abgestimmten und gebündelten Kommunikation mit der AOK.
Linda greife jedoch an keiner Stelle in die rahmenvertraglichen
Aktivitäten der Landesapothekerverbände ein. Die Kooperation verfolge
nicht das Ziel, mit einer möglichst großen Zahl an Krankenkassen
spezielle Hilfsmittelverträge abzuschließen.
Die Linda-Mitglieder sind nicht zum Beitritt verpflichtet. „Eine
politische Dimension hat das Vorgehen der Linda AG nicht", so die
Sprecherin. Dementsprechend könne und wolle man auch nicht bewerten, ob
die von der AOK gebotenen Versorgungskonditionen angemessen seien.
„Eine solche Entscheidung obliegt der einzelnen Apotheke, die einen
Beitritt in Erwägung zieht", hieß es.
Egal ob Linda-Apotheke oder nicht - wer teilnehmen will, muss die von
der AOK vorgegebenen Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt ein
zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (QMS). Zudem muss ein
Apotheker als fachlicher Leiter ernannt werden. Neben der Approbation
muss er eine Qualifikation als Medizinprodukte-Berater nachweisen. Die
Beratung muss dokumentiert werden. Auf Wunsch sind die Produkte bei der
Lieferung neutral zu verpacken. Der Vertrag kann frühestens zum Ende
kommenden Jahres gekündigt werden.
Désirée Kietzmann, Freitag, 01. Oktober 2010, 13:41 Uhr
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