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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
GKV-LEISTUNGSKATALOG
Berlin - Ärzte sollen den NMDA-Rezeptor-Antagonisten Memantin (Axura/Merz und Ebixa/Lundbeck) künftig nur noch bei Patienten mit schwerer Alzheimer-Demenz und nur bis zu 24 Wochen verordnen dürfen. Nur wenn der Monotherapieversuch erfolgreich war, soll nach einem geplanten Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eine erneute Verordnung zulässig sein.
Nur für schwere Fälle: Präparate mit Memantin sind nur noch bei schwerer Alzheimer-Demenz erstattungsfähig. Foto: APOTHEKE ADHOC
In allen anderen Fällen sollen die Kassen das Antidementivum nicht
erstatten müssen. Vier Wochen haben die betroffenen Unternehmen und
Verbände nun Zeit, zu der geplanten Einschränkung Stellung zu nehmen.
Nach Auffassung des Gremiums ist der therapeutische Nutzen von Memantin
nicht nachgewiesen. Die Behandlung von Alzheimer-Patienten mit dem
Wirkstoff sei deshalb medizinisch nicht notwendig und müsse folglich
auch nicht von den Kassen übernommen werden, so der G-BA.
Bei Patienten mit schwerer Alzheimer-Demenz stehe derzeit allerdings
keine zweckmäßigere Behandlung zur Verfügung, begründet der G-BA die
Ausnahme. Grundlage für die Einschränkung ist eine Bewertung des
Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(IQWiG). Die Experten hatten für keine Patientengruppe einen
Nutzenbeleg gefunden.
APOTHEKE ADHOC, Mittwoch, 29. September 2010, 09:49 Uhr
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