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  • 29.09.2010 - Teststreifen-Quote für Apotheken
    29.09.2010 - Teststreifen-Quote für Apotheken
    APOTHEKENPRAXIS – VERSORGUNGSVERTRAG Berlin - Bei Versicherten der Ersatzkassen sollen Apotheken künftig auch bei Blutzuckerteststreifen substituieren. Die vorrangige Abg...

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ApoRisk® Branchennachrichten - Apothekenpraxis:


VERSORGUNGSVERTRAG

Teststreifen-Quote für Apotheken

 

Berlin  -  Bei Versicherten der Ersatzkassen sollen Apotheken künftig auch bei Blutzuckerteststreifen substituieren. Die vorrangige Abgabe günstiger Präparate sieht der neue Arzneiversorgungsvertrag vor, den der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek) geschlossen hat. Demnach sollen möglichst viele Patienten auf günstigere Teststreifen umgestellt werden.

Quote für Diabetiker: Apotheker sollen bevorzugt preiswerte Teststreifen abgeben. Foto: APOTHEKE ADHOC

Quote für Diabetiker: Apotheker sollen bevorzugt preiswerte Teststreifen abgeben. Foto: APOTHEKE ADHOC

Die künftig abzurechnenden Preise sind in zwei Gruppen unterteilt. Für Teststreifen der Gruppe B, unter der überwiegend generische Anbieter zusammengefasst sind, können die Apotheken bis 102 Teststreifen 23,45 Euro, ab 103 Stück 20,95 Euro und ab 300 Teststreifen 20,10 Euro je 50 Stück abrechnen. Alle nicht unter B gelisteten Anbieter fallen unter die Preisgruppe A: Hier darf die Apotheke pro 50 Teststreifen 26,35 Euro (bis 102 Stück), 25,30 Euro (ab 103 Stück) beziehungsweise 22,95 Euro (ab 300 Stück) in Rechnung stellen.

Im neuen Vertrag wurde eine Abgabequote vereinbart: Die Apotheke verpflichtet sich, in 10 Prozent der Fälle Teststreifen der Preisgruppe B abzugeben. Zur Berechnung der Quote gilt zunächst der Zeitraum von Oktober bis Ende Juni kommenden Jahres. Anschließend wird das Abgabeverhalten in einem Zeitraum von sechs Monaten betrachtet. Wird die Quote nicht erreicht, muss die Apotheke der Kasse 2,95 Euro je Packung, die substituierbar gewesen wäre, bezahlen.

Die verordneten Teststreifen darf die Apotheke künftig nur noch abgegeben, wenn ein aut idem-Kreuz gesetzt wurden. Handelt es sich um ein Präparat der Gruppe A, muss die Apotheke sogar ein Sonderkennzeichen aufdrucken, damit das Rezept nicht in die Quotenberechnung einfließt.

Schreibt der Arzt Teststreifen der Preisgruppe B auf oder verordnet er ohne Herstellernamen, muss die Apotheke in jedem Fall preisgünstige Anbieter auswählen. Zu diesen gehören die Produkte Accutrend, Finetouch, Gluco Check, Gluco Test, Glucohexal, Glucostada, Omnitest, One Touch, Stada Gluco Check, Stada Glucose Control und Wellion.

Auch bei Verordnungen über Teststreifen der Preisgruppe A soll die Apotheke im Idealfall einen günstigeren Anbieter abgeben. Sind teurere Teststreifen namentlich verordnet, darf sie diese zwar auch bedienen - das Unterlassen der Substitution wirkt sich allerdings negativ auf die Quote aus.

Müssen Patienten in Folge der neuen Vorschriften umgestellt werden, kann die Apotheke eine Gebühr in Höhe von 20 Euro bei der Kasse abrechnen. Damit soll der Umtausch des Geräts sowie die erforderliche Beratung vergütet werden. Die Pauschale darf nur abgerechnet werden, wenn der Patient vorher teurere Teststreifen erhalten hat.

Die neuen Regelungen gelten für Versicherte der Techniker Krankenkasse, der DAK, der KKH-Allianz, der HEK, der HKK sowie für Patienten der ehemaligen GEK. Für Versicherte der ehemaligen Barmer gilt eine gesonderte Teststreifenvereinbarung.

Désirée Kietzmann, Mittwoch, 29. September 2010, 12:08 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

 

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