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hier ist der vollständige Text für Sie:
KRANKENKASSENBEITRÄGE
Berlin - Der Vorwurf, die Apotheken würden von der Gesundheitsreform verschont, hält sich hartnäckig. Dabei hat Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) immer wieder klargestellt, dass an den Milliarden-Einsparungen alle Leistungserbringer beteiligt werden. Abgesehen davon sind die Apotheken als Arbeitgeber von anderen Teilen der Reform direkt betroffen.
Kassenbeiträge steigen: Ab 2011 müssen Apothekeninhaber höhere Arbeitgeberbeiträge zahlen. Foto: Elke Hinkelbein
Um das erwartete Milliardenloch der Krankenkassen im kommenden Jahr zu
stopfen, will die schwarz-gelbe Regierung mit dem
GKV-Finanzierungsgesetz den einheitlichen Beitragssatz auf 15,5 Prozent
erhöhen. Die Arbeitnehmer zahlen davon 8,2 Prozent, die Arbeitgeber 7,3
Prozent. Eine Apotheke mit einem Jahresumsatz von 1,7 Millionen Euro
und marktüblichen Personalkosten von 10 Prozent zahlt demnach 2011
zusätzlich 400 Euro an die Krankenkassen der Mitarbeiter.
Gemessen an den zu erwarteten Einschnitten wegen der geplanten
Umstellung der Großhandelsvergütung sind das zwar Peanuts. Trotzdem
trägt die Reform zu einer weiteren Steigerung der Lohnnebenkosten bei -
und die liegen in der Beispielrechnung bei jährlich knapp 28.000 Euro.
Auch für die Angestellten in Apotheken wird es im kommenden Jahr
teurer: Eine PTA mit einem übertariflichen Einkommen und 13.
Monatsgehalt zahlt 140 Euro mehr in ihre Krankenversicherung ein. Bei
angestellten Apothekern ergibt sich in etwa dieselbe Summe, weil die
Beitragsbemessungsgrenze zum Jahreswechsel abgesenkt wird und damit
Krankenkassenbeiträge damit nur noch bis zu einem Gehalt von 3712,50
Euro fällig werden.
In Zukunft werden die Apotheken tatsächlich verschont - zumindest als
Arbeitgeber: Jede neue Ausgabensteigerung bei den Kassen bleibt nach
den Plänen der Regierung an den Beschäftigten hängen. Der allgemeine
Beitragssatz wird eingefroren, dafür können die Krankenkassen künftig
unbegrenzte Zusatzbeiträge von ihren Versicherten verlangen. Diese
dürfen nur nicht mehr als 2 Prozent des Einkommens betragen.
Alexander Müller, Dienstag, 28. September 2010, 10:01 Uhr
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