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  • 17.09.2010 – Letzte Rettung für Unfallgeschädigte
    17.09.2010 – Letzte Rettung für Unfallgeschädigte
    SICHERHEIT – VERSICHERUNGSOPFERHILFE Welche Leistungen Kfz-Unfallopfer beanspruchen können, wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begangen hat oder keinen Versicherungsschutz ...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


VERSICHERUNGSOPFERHILFE

Letzte Rettung für Unfallgeschädigte

 

Welche Leistungen Kfz-Unfallopfer beanspruchen können, wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begangen hat oder keinen Versicherungsschutz vorweisen kann.

Der Verein Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH) hilft seit mehr als 40 Jahren, wenn ein Autofahrer den angerichteten Schaden nicht ersetzt.

Trotz gesetzlich vorgeschriebener Kfz-Haftpflichtversicherung kommt es im Straßenverkehr immer wieder zu Unfällen, bei denen das Crash-Fahrzeug nicht versichert ist, der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht oder der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Dann leistet die Verkehrsopferhilfe Ersatz. Sie zahlt, wenn ein Unfallopfer von keiner anderen Seite Entschädigung, beispielsweise durch die eigene Vollkasko-Versicherung oder Krankenkasse, erhalten kann.


Was die Verkehrsopferhilfe zahlt


Die VOH stellt das Unfallopfer so, als wäre der Schädiger mit der gesetzlichen Mindestdeckungssumme versichert (Personenschäden bis zu 7,5 Millionen Euro und Sachschäden bis zu einer Millionen Euro).

Allerdings werden bei Unfällen mit Fahrerflucht reine Sachschäden ohne gleichzeitige Personenschäden (Verletzungen oder Todesfälle) nicht ersetzt. Liegen Personen- und Sachschäden vor, wird der Sachschaden unter Abzug eines Selbstbehalts von 500 Euro beglichen.

Schmerzensgeld wird in diesem Fall auch nur bei besonders schweren Verletzungen gezahlt - oder wenn erhebliche Dauerschäden eintreten. Das Geld, das Verkehrsopfer bekommen, speist sich aus einem Fonds, in den alle in Deutschland tätigen Kfz-Haftpflichtversicherer einzahlen.

(verpd) (ApoRisk)

 

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