Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Heute hat das
Bundeskabinett die Novelle der Apothekenbetriebsordnung von Minister
Bahr (Ministerverordnung) zur Kenntnis genommen. Die Verordnung bedarf
der Zustimmung des Bundesrates.
Die geltende Apothekenbetriebsordnung wurde 1987 in Kraft gesetzt. Sie
regelt die sichere und gute Arzneimittelversorgung durch Apotheken. Das
umfasst die Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln, aber auch ihre
Abgabe und die Beratung und Information von Patientinnen und Patienten.
Eine Novellierung der Verordnung ist notwendig geworden, um sie an neue
Entwicklungen und Erfahrungen aus der Praxis anzupassen.
So sind immer wieder in Apotheken hergestellte Arzneimittel beanstandet
worden, weil deren Qualität nicht stimmte. Mit den vorgesehenen
Regelungen zur verbesserten Dokumentation bei der Herstellung von
Rezepturarzneimitteln soll die Qualität dieser Arzneimittel erhöht und
eine Nachvollziehbarkeit der Rezepturherstellung ermöglicht werden.
Daneben stellen heute viele Apotheken spezielle Arzneimittel für
Krebspatienten, wie sterile Infusionslösungen her. Für solche
Arzneimittelherstellungen reichen die derzeitigen allgemeinen Regelungen
der Verordnung nicht aus und werden daher konkretisiert.
Beratung und Information über Arzneimittel werden für Patientinnen und
Patienten zunehmend wichtiger. Die Apothekenbetriebsordnung legt dazu
deutlicher als bisher fest, dass die Apotheke so eingerichtet sein muss,
dass die Vertraulichkeit der Beratung gewahrt und das Mithören des
Beratungsgesprächs verhindert oder zumindest erschwert werden. Außerdem
müssen Apotheken die Qualität der Beratung und anderer pharmazeutischer
Tätigkeiten über ein Qualitätsmanagementsystem dauerhaft gewährleisten.
Detaillierte bürokratische Vorgaben in Bezug auf Laborausstattung und
wissenschaftliche Literatur werden abgebaut und der Verantwortung der
Apothekenleitung überlassen.
Im Rahmen der ambulanten Betreuung schwer kranker Palliativpatienten mit
teils unerträglichen Schmerzen, soll Ärztinnen und Ärzten künftig
erlaubt werden, diesen Patienten die dringend notwendigen Schmerzmittel
zu überlassen, um ihnen unverzüglich und verlässlich zu helfen . Die
Regelungen dazu werden in weiteren Rechtsakten, die zu einer Änderung
des Betäubungsmittelrechts sowie zu einer weiteren Ergänzung der
Apothekenbetriebsordnung getroffen.
Die Novelle der Apothekenbetriebsordnung leistet insgesamt einen Beitrag
zu mehr Arzneimittelsicherheit bei einem gleichzeitigen Abbau nicht
mehr gerechtfertigter bürokratischer Lasten für die Apotheken.
Die Apothekenbetriebsordnung finden Sie unter:
http://www.bundesgesundheitsministerium.de
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