Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Neue Allgemeine Gesundheitszeitung für Deutschland / Ausgabe November 2011
Karikatur zum Download auf www.neue-allgemeine.de
Essen - Seit Wochen laufen Apotheken
Sturm gegen das Vorgehen der Krankenkasse "NOVITAS BKK". Der Grund:
Aufgrund von - zum Teil minimalen - Formfehlern, die von Arztpraxen bei
der Verordnung von Betäubungsmitteln in den Jahren 2010 und 2011 gemacht
wurden, hat die Krankenkasse zahlreiche Apotheken "retaxiert". Das
bedeutet, dass die Apotheken auf den Kosten für sehr teure Arzneimittel,
teils für schwerstkranke Schmerzpatienten, sitzenbleiben, obwohl der
Patient das Arzneimittel und damit eine kostenpflichtige Leistung
erhalten hat. Ein plumper und unseriöser Versuch, Kosten in
möglicherweise Millionenhöhe auf andere Leistungserbringer im
Gesundheitswesen abzuwälzen?
Diesem Skandal und seinen Folgen hat die Neue Allgemeine Gesundheitszeitung Leitartikel und Kommentar der November-Ausgabe
gewidmet.
Die Neue Allgemeine Gesundheitszeitung für Deutschland erscheint
monatlich mit einer Auflage von 1 Million Exemplaren und ist
deutschlandweit für Endverbraucher kostenlos in Apotheken erhältlich.
NOVITAS BKK BIETET PEINLICHES SCHAUSPIEL
Apotheker fürchten um schnelle Versorgung von Schmerzpatienten
Zugegeben - gesetzliche Krankenkassen haben es in diesen Tagen nicht
leicht. Eine ist schon pleite, weitere stehen kurz davor. Es sei denn,
sie schaffen auf die Schnelle noch eine Fusion mit einer anderen
Krankenkasse. Aber auch das bringt manchmal nur kurzzeitiges Atemholen.
Die NOVITAS BKK hat das nicht nötig. Nach allem, was man liest, ist sie
zurzeit wohl gesund. Im Jahr 2010 allerdings kränkelte sie. Da musste
sie in der zweiten Jahreshälfte einen Zusatzbeitrag von acht Euro je
Mitglied erheben. Doch irgendwie schaffte sie es, im Jahr 2011 ohne
Zusatzbeitrag auszukommen. Sollte die gute Zeit für ihre 450 000
Versicherten nun wieder vorbei sein?
Man sollte es meinen. Denn was Apotheken aus ganz Deutschland melden,
hört sich an wie eine Geschichte aus dem Tollhaus. Zweifelhafte "Heldin"
der Geschichte ist die NOVITAS BKK. Und was sie tut, gilt unter
Geschäftspartnern als ein Zeichen von wirtschaftlichen Schwierigkeiten:
Rechnungen nicht bezahlen unter zumindest angreifbaren Begründungen.
Damit wiederum bringt die Kasse auch ihre Mitglieder in größte
Verlegenheit.
"NOVITAS BKK" ist ein Kunstname. Hervorgegangen ist sie aus einer
Vielzahl von kleineren und größeren Betriebskrankenkassen. ThyssenKrupp,
Steag, Demag, Gruner + Jahr und Axa Versicherung - um nur einige zu
nennen - sind wahrhaft Namen von Gewicht und hohem Renommee. Davon
konnte die NOVITAS BKK bisher zehren.
Doch jetzt droht eine massive "Herabstufung". So würde man es im
Finanzbereich nennen. Denn eine Krankenkasse, die ihren Versicherten
"Solidarität" und "Partnerschaftlichkeit" verspricht - so steht es im
"Unternehmensleitbild" der NOVITAS BKK -, sie dann aber in bestimmten
Situationen im Stich lässt, hat für "Kundenorientierung" nur schlechte
Noten verdient.
Was macht die NOVITAS BKK anders als andere gesetzliche Krankenkassen?
Was regt neuerdings Apotheker, Ärzte und demnächst sicher auch
schmerzgeplagte Versicherte der NOVITAS BKK so auf? Und was könnte
möglicherweise bald sogar die Gerichte beschäftigen, wenn die Apotheken
die NOVITAS verklagen müssen? Und zwar durchaus im Sinne aller
"Schmerzpatienten".
"Schmerzpatienten" sind zutiefst zu bedauern. Von heftigen Schmerzen
geplagt, oft aufgrund schlimmer Krankheiten, haben sie unser aller
Mitgefühl mehr als verdient. Sie können nur halbwegs erträglich leben,
wenn sie schwerste Schmerzmittel anwenden. Die unterliegen dem
Betäubungsmittelgesetz. Das ist sehr streng, weil auch Missbrauch von
Schmerz- und Suchtmitteln vorkommen kann. Alle schweren Schmerzmittel
sind deshalb verschreibungspflichtig. Teuer sind sie auch.
Für die Verschreibung von Betäubungsmitteln gibt es sogar eine eigene
"Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung". Darin wird akribisch
geregelt - man kann auch sagen "zu akribisch" -, was der Arzt wo und wie
auf dem Rezept aufschreiben muss. Und wie oft er welches Mittel
verschreiben darf. Der Arzt kann allerdings für die Verschreibung kein
normales Rezept nehmen. Er muss extra ein ganz spezielles Rezept
ausstellen. Das ist nummeriert und besteht aus drei Blättern. Ein Blatt
des Rezeptes bleibt beim Arzt. Drei Jahre lang muss er dieses Blatt
aufbewahren.
In der Apotheke erhält der Patient dann sein Schmerzmittel
ausgehändigt. Oft sind es Langzeitpatienten, die der Apotheker seit
langem kennt. Er wird die Krankheit mitverfolgen und dem Patienten immer
wieder mit Rat und Tat zur Seite stehen: Die Apotheke ist und bleibt
ein Hort von hoher sozialer Kompetenz.
Hier in der Apotheke bleibt das zweite Blatt des Rezeptes. Auch dieses
muss drei Jahre lang aufbewahrt werden. Die Originale der Rezepte
schickt die Apotheke zur Abrechnung an die jeweilige Krankenkasse. Die
bezahlt dann innerhalb eines Monats die nicht unerheblichen Kosten für
diese Medikamente.
Bis auf die NOVITAS BKK. Die hat jetzt bundesweit für viele
Abrechnungen von Betäubungsmitteln die Zahlungen an die Apotheken
nachträglich wieder storniert. Wohlgemerkt: die Zahlung für Schulden,
die entstanden sind aus der Abgabe von Schmerzmitteln, die der
Versicherte der NOVITAS BKK in der Apotheke bereits erhalten hat.
Während alle anderen gesetzlichen Krankenkassen fair und
partnerschaftlich ihre Rechnungen für Schmerzmittel bezahlen, glaubt die
NOVITAS BKK, Mittel und Wege entdeckt zu haben, wie sie eine Bezahlung
verweigern kann. Zu Hilfe kommen ihr dabei die komplizierten rechtlichen
Bestimmungen und der ungeheure Druck, der heute auf den Ärzten und den
Apotheken lastet. Die klagen zu Recht darüber, immer weniger Zeit für
den Patienten zu haben. Der Grund: Politik und Krankenkassen bürden
Ärzten und Apothekern immer mehr Bürokratie auf.
NOVITAS BKK allerdings schlägt sie alle. In einer Presseerklärung vom
22.08.2011 kündigte sie an, jetzt 60 000 Rezepte für Schmerzmittel aus
den Jahren 2010 und 2011 auf eine "nachlässige Verschreibungspraxis" hin
zu untersuchen. Mit anderen Worten: ob irgendwelche formalen Fehler des
Arztes auf dem Rezept zu erkennen sind. Die könnten vielleicht, rein
rechtlich gesehen, die Ablehnung der Bezahlung rechtfertigen. Die
Apotheken würden dann auf den Kosten sitzenbleiben.
Viele Apotheken jedenfalls waren fassungslos, als sie jetzt ihre
Monatsabrechnung mit der NOVITAS BKK prüften. Die hatte einfach von der
Rechnung Beträge für Schmerzmittel aus früheren Rezepten abgezogen, die
in einzelnen Fällen auch schon einmal in die Tausende Euro gehen.
"Rückbuchung" oder "Retaxierung" nennt man das. Auf alle deutschen
Apotheken bezogen können es durchaus Millionen Euro sein, um deren
Bezahlung sich die NOVITAS BKK drücken will. Denn ein nachträgliches
"Heilen" des Fehlers, etwa durch ein korrigiertes Rezept, ist nicht
möglich.
Wie Apotheker berichten, hat die NOVITAS BKK bei ihnen auf eine
detaillierte Beschreibung des eventuellen Fehlers seitens des Arztes auf
dem Rezept verzichtet. Lediglich ein lapidarer Vermerk "Verstoß gegen
BtMVV" steht auf dem Abrechnungsblatt. Was die Apotheker dann nach
intensiver Prüfung finden, sind nicht selten kleine Fehler, die der Arzt
in der Hektik der Sprechstunde gemacht hat: Auf dem Rezept steht "gemäß
ärztlicher Anweisung" statt "gemäß schriftlicher Anweisung". Oder auf
dem Rezept einer Gemeinschaftspraxis, ordentlich mit Stempel und
Unterschrift des Arztes versehen, fehlt die nochmalige Unterschrift des
verschreibenden Arztes für dieses Schmerzmittel.
Wohlgemerkt - das sind Fehler auf dem Rezept. Fehler, die allerdings
keine Auswirkung auf die Gesundheit der Patienten haben. Fehler, wie sie
in der täglichen Arbeit der Verwaltung im Gesundheitswesen immer wieder
vorkommen. Die werden normalerweise unter den Partnern im
Gesundheitssektor unbürokratisch und "nebenbei" erledigt. Durchaus
auch zugunsten der Patienten.
Denn eins steht fest: Apotheken, die eine solche "Retaxierung" der
NOVITAS BKK hinter sich haben, werden in Zukunft jedes Rezept über ein
Schmerzmittel sehr genau prüfen müssen. Und da offensichtlich den 140
000 deutschen Ärzten in der Hektik der Sprechstunde und der
überbordenden Bürokratie in der Praxis immer wieder kleinere Fehler
unterlaufen, wird wohl auch in Zukunft jedes zweite Rezept zu
beanstanden sein.
Ein Rezept mit einem kleinen Fehler muss der Apotheker dem Mitglied der
NOVITAS BKK in Zukunft wieder aushändigen. Der muss sich erneut auf den
Weg in die Arztpraxis machen. Hoffentlich ist die noch geöffnet. In der
Zwischenzeit muss der Apotheker mit dem Arzt telefonieren und ihn auf
den Fehler hinweisen. In der Arztpraxis muss der Patient auf das neue
Rezept warten. Und dann den Weg zurück in die Apotheke antreten.
Hoffentlich ist das neue Rezept dann richtig ausgestellt. Sonst alles
noch einmal von vorn.
Der Dumme ist in diesem Falle der Versicherte der NOVITAS BKK.
KÜCHENLATEIN
Ein Kommentar der Redaktion
"Der Name Novitas ist somit Programm", schreibt die NOVITAS BKK in
ihrem Unternehmensleitbild, "der lateinische Begriff steht nicht nur für
‚Neuheit', sondern bezeichnet auch ‚das Ungewöhnliche', ‚das
Besondere', ‚das Wegweisende'."
Und weiter heißt es: "Wir sind darüber hinaus auch mehr als
Kundenorientierung und Teamgeist - wir sind Solidarität und
Partnerschaftlichkeit."
Schmerzpatienten, die bei der NOVITAS BKK versichert sind, sehen das in Zukunft womöglich anders.
NOWEDA eG
Neue Allgemeine Gesundheitszeitung für Deutschland
Heinrich-Strunk-Straße 77
45143 Essen
T: 0201/802-0
Email: redaktion@neue-allgemeine.de
www.neue-allgemeine.de
BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE IN DER APOTHEKE JETZT TARIFVERTRAGLICH GEREGELT
Apothekenrente motiviert Mitarbeiter
http://www.aporisk.de
WEIL MAN SEIN RECHT NICHT AUF REZEPT BEKOMMT - DIE RICHTIGE APOTHEKENVERSICHERUNG HILFT
Mit berufsständigem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
http://www.aporisk.de
MIT ALL-RISK- UND MODULARER BETRIEBSVERSICHERUNG BIETEN SICH DEM APOTHEKER ZWEI GRUNDLEGENDE MODELLE ZUR RISIKOABSICHERUNG DES UNTERNEHMENS
Apothekenversicherung - individuell oder all-inclusive
http://www.aporisk.de
WER RISIKEN IN DER APOTHEKE VERSICHERN MÖCHTE, MUSS SICH TRANSPARENZ
VERSCHAFFEN. NUR SO LÄSST SICH EINE WIRLICHKEITSNAHE UND KOSTENGÜNSTIGE
ABSICHERUNG FINDEN
Auch bei Graffiti-Schäden versichert
http://www.aporisk.de
RECHT HABEN UND RECHT BEKOMMEM IST OFT ZWEIERLEI - DIE RICHTIGE ABSICHERUNG HILFT DABEI
Pauschale Rechtsschutz-Versicherung für selbstständige Apotheker
http://www.aporisk.de
SPEZIALISIERTER VERSICHERUNGSMAKLER FÜR APOTHEKER GARANTIERT UNABHÄNGIGEN KOSTENCHECK
Versicherungen für Apotheken - die Ausgaben nicht aus dem Blick lassen
http://www.aporisk.de
MIT INDIVIDUELLER RISIKOANALYSE DIE BETRIEBLICHEN UND PRIVATEN UNSICHERHEITEN DES APOTHEKERS STRATEGISCH ANGEHEN
Professionelle Risikoabsicherung für Apotheken - wenn es gut geschützt und wirtschaftlich sein soll
http://www.aporisk.de
RISIKEN VON WARENHANDLING- UND BLISTERMASCHINEN IN ALLGEFAHREN - APOTHEKENVERSICHERUNG MIT ABGEDECKT
Die Automatisierung der Arbeitsabläufe in der Apotheke nimmt weiter zu
http://www.aporisk.de
DIREKTVERSICHERUNGSPORTAL BIETET AKTUELLEN ÜBERBLICK ÜBER DIE
BRANCHEN-NEWS SOWIE RISIKEN DES APOTHEKENBETRIEBES UND DEREN
WIRTSCHAFTLICHE ABSICHERUNGEN
Wo findet der Apotheker die richtige Geschäftsversicherung?
http://www.aporisk.de
NICHT KLEIN GEDRUCKT, SONDERN KUNDENFREUNDLICH UND VOLLSTÄNDIG -
SOLCHE
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ERSPAREN KULANZBITTEN
Das Licht
einer Apothekenversicherung nicht unter den Scheffel stellen
http://www.aporisk.de
DETAILIERTE CHECKLISTE
UNTERSTÜTZT BEI DER IDENTIFIZIERUNG ALLER RISIKEN DES GESCHÄFTSBETRIEBES
DER
APOTHEKE
Die Leistungsparameter einer Apothekenversicherung für alle
Fälle
http://www.aporisk.de
www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de | www.pharm-assec.de | www.apo-risk.de
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.