Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Jede dritte Ehe wird geschieden. Viele Menschen scheinen für
langfristige Bindungen nicht geeignet zu sein. Bei Kapitallebens- und
Rentenversicherungen ist das
Eine Kapitallebensversicherung oder eine Rentenversicherung ist eine langfristige Angelegenheit. Immer wieder überschätzen Versicherte die finanzielle Belastung. Doch was kann man tun, wenn man die Beiträge irgendwann nicht mehr aufbringen kann? Grundsätzlich gibt es in solchen Fällen vier Möglichkeiten: die Kündigung, die Beitragsfreistellung, die Beleihung und der Verkauf der Police auf dem sogenannten Zweitmarkt. Bei der Entscheidung sollten mehrere Dinge berücksichtigt werden.
Besitzer von Kapitalversicherungen sollten genau überlegen, ob sie ihre Police vorzeitig zu Geld machen. Durch einen Verkauf können zwar versteckte Werte in bare Münze umgewandelt werden. Trotzdem kann es aber besser sein, sich von der Zahlung der regelmäßigen Beiträge befreien zu lassen. Denn wer Inhaber der Police bleibt, kommt später selbst in den Genuss der Gewinnausschüttung. Wird die Versicherung gekündigt oder verkauft, fehlt dieser Bestandteil später im Alter.
Eine Alternative zur Beitragsfreistellung ist auch die Beleihung. Um kurzfristige finanzielle Schwierigkeiten zu überbrücken, kann ein Policendarlehen aufgenommen werden. Langfristig ist diese Maßnahme nicht geeignet, da unnötig Zinsen und doppelte Raten gezahlt werden müssen. Wer absehen kann, dass die Raten der Kapitalversicherung langfristig nicht zahlbar sind, sollte über einen Verkauf der Police nachdenken. Im Vergleich zur Kündigung bringt der Verkauf einer Lebensversicherung in den meisten Fällen einen Gewinn im niedrigen einstelligen Prozentbereich.
In Deutschland
sind seit 1999 einige Aufkäufer tätig. Es hat sich ein Zweitmarkt für
gebrauchte Lebensversicherungen etabliert. Die rund 40 Unternehmen im
Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen
(BVZL) mit Sitz in München erwarben 2008 Policen im Gesamtwert von 500
Millionen Euro. Dabei wissen nach Angaben des Verbands nur rund 20
Prozent der Deutschen, dass sie ihre Versicherung verkaufen können,
wenn sie die Beiträge nicht mehr zahlen können oder wollen. Denn im
Gegensatz zum Ausland gibt es keine gesetzliche Pflicht für
Versicherer, die Kunden auf das Verkaufsrecht hinzuweisen.
Besonders
gefragt sind bei den Aufkäufern Versicherungspolicen, bei denen schon
mindestens die Hälfte der Laufzeit verstrichen ist. Bei diesen Policen
ist die Beteiligung an den Schlussüberschüssen schon absehbar. Der
Investor sichert sich durch den Kauf die Überschussbeteiligung.
Die Kündigung einer Kapitalversicherung gleicht hingegen dem Verbrennen von Geld. Laut Verbraucherzentrale Hamburg gibt es Kunden, die über die Jahre 60.000 Euro eingezahlt haben und bei einer Kündigung nur 20.000 Euro rausbekommen. Nur jeder Vierte Kunde, der einen 30-Jahres-Vertrag abgeschlossen hat, hält diesen bis zum Ende durch. Im Schnitt, so eine Auswertung der Verbraucherschützer, beträgt der Verlust bei Kündigung einer Police etwa 3400 Euro. (Alexander Klement)
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