Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Ein mit Schnee eingehülltes Verkehrsschild verliert nicht in jedem Fall seine Gültigkeit.
Wegen der ausgiebigen Schneefälle und dem nachfolgenden Kälteeinbruch liegt in weiten Teilen des Landes so viel Schnee wie schon lange nicht mehr. Unter anderem bedeckt er zahlreiche Verkehrszeichen und stellt damit Autofahrer vor Probleme.
Die Verkehrsschilder sind nämlich vielfach auch dann zu beachten, wenn sie durch Schnee unkenntlich geworden sind. Voraussetzung für ihre Gültigkeit ist nur, dass sie ordnungsgemäß aufgestellt sind.
Nur dann, wenn ein Autofahrer keine Chance hat, das Verkehrszeichen zu identifizieren, und wenn er nicht wissen kann, dass an einer bestimmten Stelle eines steht, hat das Schild keine rechtliche Wirkung und muss auch nicht beachtet werden.
Das ist allerdings eher die Ausnahme als die Regel. Verkehrszeichen, die anhand ihrer äußeren Form klar identifizierbar sind, verlieren ihre Gültigkeit nicht, wenn man diese Form erkennen kann. Das gilt zum Beispiel für ein Stoppschild: Das charakteristische Achteck gilt ohne Einschränkung, auch wenn die Aufschrift „Stopp" wegen des Schnees nicht lesbar ist. Wer es missachtet, riskiert eine Verkehrsstrafe.
Ähnliches gilt für das Vorfahrt-Achten-Schild, ein auf der Spitze stehendes Dreieck. Auch da hat der Querverkehr - Schnee hin oder her - Vorrang. Wer ihn missachtet, trägt die Schuld, wenn es zu einem Unfall kommt, und muss den Schaden am eigenen Fahrzeug aus eigener Tasche bezahlen, wenn er nur Kfz-Haftpflicht versichert ist.
Der Gesetzgeber überfordert die Autolenker allerdings nicht. Bei den dreieckigen Gefahren- und den runden Verbots- oder Beschränkungszeichen muss man zwar vorsichtig sein, aber niemand erwartet, dass man sie befolgt, wenn sie eingeschneit sind.
Schließlich können die Schilder unterschiedlichste Bedeutung haben und zum Beispiel eine Geschwindigkeits-Begrenzung anordnen oder auch vor einer Gefahrenstelle warnen. Im Winter ist immer besondere Vorsicht - und das nicht nur deshalb, weil man Warnzeichen übersehen kann.
Bei Schnee und Eis verlängert sich der Bremsweg nämlich in einem Maß, von dem die meisten Autofahrer keine Vorstellung haben. Bei Tempo 100 auf einem trockenen und griffigen Straßenbelag und einer Temperatur im Plusbereich beträgt der Bremsweg rund 40 Meter.
Auf einer eisglatten Straße dauert es dagegen fast 300 Meter, bis der Wagen zum Stillstand kommt - und da ist der Reaktionsweg noch gar nicht berücksichtigt.
Deshalb raten auch die Experten der Kfz-Versicherung: Bei winterlichen Bedingungen Kopf einschalten und besonders defensiv fahren! (verpd) (ApoRisk)
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