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  • 10.02.2010 – Was muss man beim Mietkaufvertrag beachten?
    10.02.2010 – Was muss man beim Mietkaufvertrag beachten?
    SICHERHEIT – IMMOBILIENERWERB Wer einen Mietkaufvertrag als Käufer abschließen will, der sollte sich viel Zeit zum Studium der Mietverkaufvertrag-Bedingungen nehmen. Den...

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ApoRisk® News Sicherheit:


IMMOBILIENERWERB

Was muss man beim Mietkaufvertrag beachten? 

 

Wer einen Mietkaufvertrag als Käufer abschließen will, der sollte sich viel Zeit zum Studium der Mietverkaufvertrag-Bedingungen nehmen. Denn hier drohen einige Fallstricke, insbesondere wenn man das Optionsmodell beim Mietkaufvertrag wählt. Denn zunächst ist man bei diesem Modell von Mietkaufvertrag nicht Eigentümer und könnte empfindliche Verluste erleiden, wenn beispielsweise der bisherige Besitzer in eine finanzielle Schieflage gerät.

Hier ist bei der Prüfung vom Mietkaufvertrag darauf zu achten, dass die bisherigen Zahlungen gesichert sind.

Normalerweise werden auch die Kosten für die Instandhaltung beim Mietkaufvertrag auf den Mieter übertragen. Man hat so durch den Mietkaufvertrag bereits während der Mietphase mehr Verantwortung und höhere Kosten als ein normaler Mieter. Wird man dann später tatsächlich Eigentümer, dann übernimmt man auch alle Grundbuchlasten der Immobilie. Hier ist darauf zu achten, dass diese angemessen in den monatlichen Raten beim Mietkaufvertrag berücksichtigt wurden. Von Vorteil bei Immobilienerwerb mittels Mietkaufvertrag ist, dass man seine zukünftige Immobilie sehr gut kennenlernt und Schwachpunkte bei Heizung und Dach gut abschätzen kann. Allerdings sollte man sich beim Mietkaufvertrag nicht dazu hinreisen lassen zu viel in die zukünftige eigene Immobilie zu investieren. Man sollte die Kosten beim Mietkaufvertrag mit anderen Erwerbsmöglichkeiten vergleichbarer Immobilien im Auge behalten.

Beim Mietkaufvertrag sind besonders die Kündigungsregeln der beiden Seiten zu beachten. Was passiert, wenn eine der beiden Seiten den Vertrag beendet oder beenden muss. Für den potentiellen Käufer ist das vielleicht beim Mietkaufvertrag ein Vorteil, weil er nicht verpflichtet ist, das Objekt zu übernehmen. Allerdings muss er dann möglicherweise alle Mehrausgaben gegenüber einer normalen Miete als verloren ansehen.

Der Mietkaufvertrag ist eine interessante Möglichkeit des Immobilienerwerbs, wenn man alle Klauseln versteht und einschätzen kann.

 

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