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  • 13.02.2010 – Risikobegrenzung bei Unwetter und anderen Naturgewalten
    13.02.2010 – Risikobegrenzung bei Unwetter und anderen Naturgewalten
    SICHERHEIT – NATURKATASTROPHEN Wetterextreme wie Überschwemmungen, Sturm und Schneelast verursachen in Deutschland Schäden in Millionenhöhe. Wie Hausbesitzer ein fina...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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ApoRisk® News Sicherheit:


NATURKATASTROPHEN

Risikobegrenzung bei Unwetter und anderen Naturgewalten

 

Wetterextreme wie Überschwemmungen, Sturm und Schneelast verursachen in Deutschland Schäden in Millionenhöhe. Wie Hausbesitzer ein finanzielles Desaster im Schadenfall verhindern können.

Alleine im Zeitraum von 1980 bis 2008 zählte ein Rückversicherer in Deutschland 612 Schadenereignisse durch Naturgewalten. Rund 70 Prozent wurden durch Stürme und Unwetter, 20 Prozent durch Überschwemmungen, sieben Prozent durch Brände, Dürren oder Frost und drei Prozent durch Erdbeben verursacht. Während zumindest rund 57 Prozent der von Sturm- und Hagelschäden Betroffenen entsprechend versichert waren, hatten bei den eingetretenen Überschwemmungen nur 17 Prozent einen passenden Versicherungsschutz.

Deutschland wurde in letzter Zeit von diversen Naturgewalten heimgesucht. Nach massiven Schneefällen sind Anfang Februar mehrere Dächer von Gebäuden eingestürzt. Im Januar begrub in Oberbayern ein riesiger Felsbrocken ein Wohnhaus unter sich. Das Haus wurde durch den Erdrutsch vollständig zerstört und zwei Menschen getötet.

Heftige Schneefälle führten alleine im Süden Bayerns im Winter 2006 zu einem Schadenaufwand von rund 100 Millionen Euro. Ein Schadenfall war die durch Schneelast eingestürzte Eissporthalle in Bad Reichenhall. Im Januar 2007 verursachte der Sturm „Kyrill" Schäden in Höhe von 2,23 Milliarden Euro. Der Sturm „Emma" hatte im März 2008 Schäden von einer halben Milliarde Euro zur Folge.

Die übliche Gebäude- und Hausratabsicherung

Die meisten Gebäudebesitzer haben eine Feuerversicherung. Und über 70 Prozent der Haushalte verfügen über eine Hausratpolice. Ein eigenes Gebäude oder der eigene Hausrat können gegen die Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel abgesichert werden.

Versichert ist in der Gebäudeversicherung das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände, wie beispielsweise ein fest verklebter Teppichboden, eine Einbauküche oder auch die Zentralheizungsanlagen. Eine Hausratpolice deckt neben den genannten Gefahren auch Raub und Einbruchdiebstahl ab.

Abgesichert sind in der Hausratpolice die Ge- und Verbrauchsgüter sowie das bewegliche Inventar des Haushaltes. Darunter zählen beispielsweise Möbel, Elektrogeräte und Schränke samt Inhalt bis hin zu Büchern, Gardinen und Werkzeug für den privaten Gebrauch.

Versicherbare Naturkatastrophen

Nicht zuletzt aufgrund der immer häufiger anzutreffenden Wetterextreme sind weitere Risiken, die durch Hochwasser, Starkregen und Schneelast, aber auch Lawinen drohen, nicht zu unterschätzen. Diese und weitere der sogenannten erweiterten Elementargefahren wie Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch und Vulkanausbruch können in wenigen Augenblicken zu erheblichen Schäden bis hin zum Totalverlust des Gebäudes und Hausrates führen.

Die genannten Risiken sind zwar in der Regel nicht standardmäßig in einer Gebäude- oder Hausratpolice abgedeckt, können aber meist als Komplettpaket gegen einen kleinen Aufschlag mitversichert werden. Auch der Abschluss einer gesonderten Elementarschaden-Versicherung ist möglich.

Von einer Elementarschaden-Versicherung werden im Schadenfall beispielsweise die Reparaturkosten am Haus und auf dem Grundstück ersetzt. Unabhängig vom Alter des Hauses werden auch die Kosten übernommen, die für einen notwendigen Abriss des alten sowie den Bau eines gleichwertigen neuen Hauses erforderlich sind.

Eigeninitiative hilft Schäden verhindern

Darüber hinaus kann jeder Einzelne Schutz- und Vorsorgemaßnahmen beispielsweise gegen Hochwasser und Schneelast treffen. So informiert beispielsweise die Broschüre „Land unter - Schutz vor Überschwemmung und Hochwasser" des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) über Maßnahmen vor und nach einem Hochwasser.

Vom Bayerischen Staatsministeriums des Innern gibt es im Internet weitere Hilfen und Merkblätter wie die „Checkliste Hochwasser" und „Schnee auf Dächern - Tipps für Hausbesitzer". Welche baulichen Schutz- und Vorsorgemaßnahmen gegen Hochwasser sinnvoll sind, ist in der „Hochwasserschutzfibel" des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau und Stadtentwicklung zu finden.

Bei Fragen, wie man das eigene Hab und Gut umfassend gegen mögliche Naturgefahren absichern kann, sollte ein Versicherungsfachmann zurate gezogen werden. (verpd) (ApoRisk)

 

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