Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Den beiden Antidepressiva Solvex (Merz) und Edronax (Pfizer), die den Wirkstoff Reboxetin enthalten, droht der Ausschluss aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Präparate in die Anlage III - Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse - der Arzneimittel-Richtlinie aufzunehmen. Die beiden Hersteller sowie Industrie-, Apotheker- und Ärzteverbände können in den nächsten vier Wochen zu der Änderung Stellung nehmen.
Aus für Antidepressivum: Nach Auffasung des
Gemeinsamen Bundesausschuss soll Reboxetin von den Krankenkassen in
Zukunft nicht mehr erstattet werden. Foto: Elke Hinkelbein
Der Nutzen für das Medikament werde weiterhin gesehen, teilte das
Pfizer auf Anfrage mit. Allerdings handele es sich bei Edronax um ein
älteres Präparat, das einen Anteil von rund 1 Prozent am deutschen
Antidepressiva-Markt habe. Insbesondere zur Monotherapie bei schweren
Depressionen, zur Rückfallprävention und bei der Kombinationstherapie
behandlungsresistenter Depressionen sei Reboxetin eine
Behandlungsoption.
Merz konnte noch nichts zum Stellungnahmeverfahren sagen. Der
Frankfurter Hersteller ist seit 2002 Lizenznehmer des Wirkstoffs.
Eigene klinische Studien wurden nach Angaben einer Sprecherin nicht
durchgeführt. Die entsprechenden Daten stellte Pfizer zur Verfügung.
Der Beschluss des G-BA beruht auf der Bewertung des Instituts für
Wirtschaftlichkeit und Qualität im Gesundheitswesen (IQWiG). Das IQWiG
hatte Reboxetin im November vergangenen Jahres keinen zusätzlichen
Nutzen bei der Behandlung von Patienten mit Depressionen bescheinigt.
Bei dem Wirkstoff handelt es sich um einen selektiven
Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer.
Im Vorfeld der Bewertung hatte das IQWiG Kritik an Pfizer geübt. Trotz
wiederholter Aufforderung habe das Unternehmen unveröffentlichte Daten
zur Wirksamkeit von Edronax zurück gehalten.
Ein weiteres Stellungnahmeverfahren leitete der G-BA für Antidiarrhoika
ein, die den E. coli-Stamm Nissle 1917 enthalten. Demnach sollen solche
Präparate Säuglingen und Kleinkindern zusätzlich zu
Rehydratationsmaßnahmen zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden
können. Davon betroffen sind die Produkte Mutaflor mite und Mutaflor
Suspension (Ardeypharm).
Yvette Meißner, Dienstag, 02. Februar 2010, 14:27 Uhr
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