Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Der Blutdrucksenker Nebivolol ist immer wieder für Überraschungen gut: Bereits im vergangenen Jahr hatten viele Generikahersteller ihre Produkte vom Markt genommen - begründet wurde der Rückzug mit dem geringen Festbetrag. Von den drei noch gelisteten Generikaanbietern gehen zwei nun neue Wege: Zum Jahresanfang erhöhte Stada den Preis für das Nebivolol-Präparat; jetzt zog Teva nach: Der Verkaufspreis beider Firmen liegt mit 20,94 Euro knapp sechs Euro über dem Festbetrag von 14,95 Euro - die Differenz müssen die Patienten tragen.
Festbetrag und Patentstreit: Für die Apotheken ist Nebivolol derzeit eine besondere Herausforderung. Foto: APOTHEKE ADHOC
Der aktuelle Festbetrag für eine 100er-Packung Nebivolol bedingt einen
Herstellerabgabepreis von 3,87 Euro. Stada sieht sich eigenen Angaben
zufolge nicht in der Lage, das Produkt zu diesem Betrag zu liefern.
„Der Festbetrag ist absolut nicht auskömmlich", sagte ein
Konzernsprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Man habe vor der Entscheidung
gestanden, das Präparat vom Markt zu nehmen oder einen höheren Preis zu
verlangen. Schule soll diese Strategie jedoch nicht machen: Der
Stada-Sprecher bezeichnete den Schritt bei Nebivolol als „absoluten
Ausnahmefall".
Das Problem liegt dem Sprecher zufolge im Wirkstoff-übergreifenden
Festbetrag: Nebivolol gehört seit Januar 2008 zusammen mit den
Wirkstoffen Acebutolol, Betaxolol, Bisoprolol, Celiprolol, Metoprolol
und Talinolol zur Festbetragsgruppe der Beta-Rezeptorenblocker. Der
Festbetrag von 14,95 Euro gilt für 100 Tabletten aller Wirkstoffe. Nur
Actavis wird in der Taxe derzeit noch mit 14,95 Euro geführt.
Auch Berlin-Chemie, der Hersteller des Originalpräparates Nebilet, hält
den Festbetrag für zu gering und verlangt 34,95 Euro. Für den Fall
eines Sieges im laufenden Patentstreit hatte das Unternehmen auch schon
Schadenersatzklagen gegenüber Pharmagroßhändlern und Apothekern in
Aussicht gestellt.
Leidtragende sind nun in jedem Fall neben den Pharmazeuten die Patienten: Da im generischen Bereich kaum noch Alternativen zur Verfügung stehen, können Apotheker ihren Patienten nur noch die Wahl zwischen 6 und 20 Euro Aufzahlung lassen. Bestellt werden müssen die preiswerteren Alternativen auf jeden Fall direkt beim Hersteller, da die Großhändler aufgrund des laufenden Patentstreits kalte Füße bekommen haben.
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