Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Eduard Rüsing, Freier Fachjournalist
Karlsruhe - Der Versicherungsschutz in deutschen Haushalten legte im letzten Jahr bei einigen Versicherungsarten leicht zu, bei anderen zeigten sich eher abnehmende Tendenzen. Somit ist eine allgemeine Zurückhaltung oder Verunsicherung bei Versicherungsabschlüssen wegen der Finanzmarktkrise nicht zu beobachten.
Zulegen konnten die private Renten-, Vollkasko- und Hausratversicherung sowie die Berufs- und Erwerbsunfähigkeits-Versicherung. Einen Rückgang gab es hingegen in der Lebens-, Unfall- und Rechtsschutz-Versicherung. Am weitesten verbreitet ist nach wie vor die Kfz-Haftpflichtversicherung. Aktuell besitzen 80,9 Prozent der Haushalte ein pflichtversichertes Fahrzeug. Knapp dahinter folgt die Hausratversicherung, die in 77,1 Prozent der Haushalte vorhanden ist. Auf Platz drei folgt unverändert die Privathaftpflicht-Versicherung mit 70,8 Prozent. Das IFD Institut für Demoskopie Allensbach erhebt alljährlich, wie viele Versicherungen jeder deutsche Haushalt besitzt. Eine Aufschlüsselung nach Produktarten veröffentlicht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. regelmäßig in seinen Jahrbüchern.
Die Zahlen zeigen, dass privat die Bestandssicherung und die Risikoabsicherung an erster Stelle stehen. Diese Privatabsicherungen sind umso wichtiger, wenn man obendrein beruflich auf eigenen Füßen steht, wie das beim Apotheker der Fall ist. Aber auch betriebliche Risiken sollten in der Apotheke abgesichert sein. So ist zum Beispiel die Betriebshaftpflicht für den Apothekenbetrieb unerlässlich. Sie deckt die Haftpflichtansprüche, die einem Dritten durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens schuldhaft verursacht wurden. Bei unberechtigten Forderungen weist die Betriebshaftpflicht diese notfalls gerichtlich zurück. Das Haftungsrisiko besteht sowohl für das Unternehmen als juristische Person wie auch die einzelnen Mitarbeiter.
Neben der Betriebshaftpflicht sind weitere Risiken des Apothekenbetriebs vorhanden (wie z.B. die Haftung bei Produktmängeln, auch ohne Verschulden), bei denen eine sehr genaue Analyse sinnvoll ist, ob und wie eine Absicherung unter den aktuellen betrieblichen Gegebenheiten aussehen kann. Einen detallierten Überblick über die Geschäfts- und Privatrisiken des Apothekers zeigt die neue 8-seitige Broschüre „Mehr Raum für wichtige Aufgaben" (hier herunterzuladen: http://www.aporisk.de/ApoLeitfaden-sicherheit-fuer-apotheker-und-apotheken.html ). Es ist ein Leitfaden, der Licht bringen soll in die Faktenlage bei Haftung an Dritten, Investitionen, Recht&Anspruch, Arbeitskraft und speziell beim Rundum-Schutz für Apotheken.
Für Letzteres ist die Allgefahren-Versicherung PharmaRisk ein möglicher Ansatz zu einer umfassenden Geschäftsversicherung, die in einer Police die wichtigsten Risiken abdeckt. Diese Zusammenfassung der Risiken in einem Vertrag spart Zeit und Kosten: eine Versicherung gegen viele Risiken, ein Ansprechpartner und eine einfache Berechnung des Beitrages. Denn der Jahres-Netto-Umsatz der Apotheke bildet als Versicherungssumme die Grundlage der Prämie. Bis zur Höhe der Versicherungssumme haftet der Versicherer für Sachsubstanzschäden unabhängig von der Schadensart. Für Ansprüche Dritter aus der Haftpflichtversicherung steht deren Deckungssumme in Höhe von 10 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung.
Gesetzliche Haftpflicht ist die gesetzliche Pflicht für einen entstandenen Schaden einstehen zu müssen. Das „Einstehen-Müssen" ist nicht willkürlich; die Gesetze eines Landes definieren genau, wie dieses „Einstehen-Müssen" zustande kommt. Man nennt die entsprechenden Gesetze „Haftungsnormen". Ohne eine Norm, welche definiert, dass man haftpflichtig wird, gibt es keine Haftung. Ein Geschädigter muss sich zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen an den Schädiger auf eine Haftungsnorm berufen. Diese Normen legen auch fest, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Haftung gegeben ist.
Aber auch aus Vertrag kann jemand ersatzpflichtig werden. Es steht Vertragsparteien im Rahmen von Vertragsverhandlungen frei, sich vertraglich zur Schadloshaltung zu verpflichten oder (im Rahmen der gesetzlich zugelassenen Möglichkeiten) nicht zwingende gesetzliche Haftung vertraglich wegzubedingen. Hier ist aber Vorsicht geboten: Über die gesetzliche Haftung hinausgehende Haftungen werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung im Prinzip (Ausnahmen möglich) nicht abgedeckt. Im Sinne des Risikomanagement ist es also kritisch zu versuchen, sich nachteilhafte Haftungsklauseln in Verträgen wegzubedingen.
Von der gesetzlichen Haftpflicht klar zu unterscheiden ist die richtige Vertragserfüllung. Letztere ist natürlich auch gesetzlich geschuldet. Liefert ein Unternehmen also Teile, welche nicht der Bestellung entsprechen und muss diese zum Beispiel umtauschen oder reparieren, hat dies im Prinzip nichts mit Haftpflicht und Haftpflichtversicherung zu tun. Die Kosten für Umtausch oder Reparatur oder eines Preisnachlasses können nicht auf die Betriebshaftpflichtversicherung umgewälzt werden.
(weiterführende Informationen zur Betriebshaftpflicht unter: http://www.aporisk.de/pharmarisk-betriebshaftpflichtversicherung-fuer-apotheker-und-apotheken.html )
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