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ANTIASTHMATIKA
Berlin - Das Bundespatentgericht hat ein Patent des Pharmakonzerns GlaxoSmithKline (GSK) für das Kombinationsarzneimittel Viani (Salmeterol, Fluticason) für nichtig erklärt. Die Präparate beruhten nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit und seien deshalb nicht patentfähig, so die Begründung.
Keine Erfindung: Das Bundespatentgericht hat ein Patent für Viani für nichtig erklärt. Foto: APOTHEKE ADHOC
Die Fachwelt habe bereits vor der Erteilung des Patents eine
Wirkstoffkombination, wie die hier geschützte, zur Behandlung derartiger
Krankheiten für sinnvoll gehalten. Gegen das Patent hatten nach Angaben
von GSK die Generikahersteller Mylan Dura, Hexal, Neolab und die
Teva-Tochter Ivax Nichtigkeitsklage erhoben.
Die Entscheidung betreffe lediglich das deutsche Patent, teilte GSK mit.
Der Konzern hält eigenen Angaben zufolge noch weitere Patente im
Zusammenhang mit Viani, die unter anderem den Diskus und das
Dosier-Aerolsol betreffen. Sie laufen den Angaben zufolge erst in den
Jahren 2011 und 2012 aus. GSK kündigte an, das Urteil zu prüfen und
gegebenenfalls in Revision zu gehen. Allerdings ist das entsprechende
Patent bereits von den Behörden in Großbritannien und Irland gekippt
worden.
Viani ist indiziert zur Behandlung von Asthma bronchiale und chronisch
obstruktiver Atemwegserkrankung (COPD). Das Inhalationspulver kombiniert
den langwirksamen Beta-2-Agonisten Salmeterol und das Kortikoid
Fluticason.
Désirée Kietzmann, Freitag, 21. Mai 2010, 13:49 Uhr
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