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  • 20.05.2010 - Vitalsana darf in Deutschland bleiben
    20.05.2010 - Vitalsana darf in Deutschland bleiben
    MARKT – VERSANDAPOTHEKEN Berlin - Die niederländische Versandapotheke Vitalsana ist vor dem Landgericht Ulm mit einem wichtigen Teilerfolg davongekommen. Das Gericht wies...

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VERSANDAPOTHEKEN

Vitalsana darf in Deutschland bleiben

 

Berlin  -  Die niederländische Versandapotheke Vitalsana ist vor dem Landgericht Ulm mit einem wichtigen Teilerfolg davongekommen. Das Gericht wies gestern eine Klage der Wettbewerbszentrale ab, derzufolge die Schlecker-Tochter einen „maßgeblichen Teil ihrer Geschäftsaktivitäten als Apotheke" in Deutschland erbringt. 

Niederländisch, auch in Ehingen: Ausländische Versandapotheken 
dürfen Teilaspekte ihrer Geschäftstätigkeit in Deutschland durchführen. 
Foto: Elke Hinkelbein

Niederländisch, auch in Ehingen: Ausländische Versandapotheken dürfen Teilaspekte ihrer Geschäftstätigkeit in Deutschland durchführen. Foto: Elke Hinkelbein

„Vitalsana bleibt auch dann eine niederländische Apotheke, wenn Teilaspekte der Geschäftstätigkeit in Deutschland durchgeführt werden", sagte ein Sprecher des Gerichts gegenüber APOTHEKE ADHOC. Für logistische Tätigkeiten und die Abwicklung mit den Krankenkassen bedürfe es keiner deutschen Betriebserlaubnis. Inwieweit pharmazeutische Leistungen von Vitalsana in Deutschland erbracht werden, konnte der Sprecher nicht sagen. Die Begründung des Urteils steht noch aus.

Die Wettbewerbszentrale hatte vorgetragen, dass Vitalsana in Deutschland eine Niederlassung betreibt und dass Geschäftsführer Klaus Hübner von Deutschland aus arbeitet. Außerdem wird nach Ansicht der Wettbewerbszentrale von Deutschland aus pharmazeutisch beraten. Diese Vorwürfe - ebenso wie den Streitpunkt der kostenpflichtigen Telefon-Hotline - wies das Gericht ab.

Dafür setzte sich die Wettbewerbszentrale in anderen Punkten durch: Vitalsana/Schlecker dürfen künftig nicht mehr mit Bestell- und Abholscheinen werben, auf denen nicht klar zwischen Drogeriekette und Versandapotheke unterschieden wird. Außerdem darf Vitalsana die pharmazeutische Beratung am Telefon nicht mehr verweigern, wenn der Kunde keine Aufzeichnung des Gesprächs wünscht. Auch eine Klausel, nach der im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen ausschließlich niederländisches Recht gilt, ist nichtig.

Yvette Meißner, Donnerstag, 20. Mai 2010, 12:02 Uhr


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(APOTHEKE ADHOC)

 

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