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hier ist der vollständige Text für Sie:
TSCHECHIEN
Berlin - Die illegale Herstellung des verbotenen Betäubungsmittels Methylamphetamin (Crystal Meth) aus dem Wirkstoff Pseudoephedrin ist in Tschechien bereits seit längerer Zeit ein Problem. Nun wurde ein Apothekenbesitzer aus Prag wegen illegalem Handel mit Pseudoephedrin-haltigen Medikamenten zu acht Jahren Gefängnis unter verschärftem Vollzug verurteilt.
Illegale Aktivitäten: In Prag wurde ein Apothekenbesitzer wegen des Handels mit Pseudoephedrin zu acht Jahren Haft verurteilt. Foto: APOTHEKE ADHOC
Der russische Arzt muss zusätzlich umgerechnet knapp 118.000 Euro Strafe
zahlen. Dem Mann wird vorgeworfen, in nur drei Jahren rund sechs
Millionen Tabletten mit Pseudoephedrin an vier Personen verkauft zu
haben. Zudem hat er laut Apothekerkammer - entgegen der Vorschrift -
keinen verantwortlichen Apotheker beschäftigt.
In Tschechien ist Fremdbesitz erlaubt, die Eigentümer müssen allerdings
einen verantwortlichen Apotheker einstellen. Der Arzt habe lediglich
einen jungen Absolventen ohne Berufserfahrung beschäftigt, der nichts
von den Pseudoephedrin-Aktivitäten seines Chefs gewusst habe, so
Kammerpräsident Stanislav Havlí?ek gegenüber APOTHEKE ADHOC. Vor Gericht
musste sich der junge Apotheker nicht verantworten, wurde von der
Kammer allerdings mit einer Strafe von 1000 Euro belegt.
Havlí?ek gibt dem Fremdbesitz eine Mitschuld an dem aktuellen Fall. „Es
gibt viele Gefahren, die mit der fehlenden Regulierung des
Apothekenbesitzes zusammenhängen." Die Inhaber hätten freie Hand alles
zu tun, so Havlí?ek. Die Kammer fordert deshalb eine Verschärfung der
Vorschriften.
Davon, dass der Gesetzgeber ein Fremdbesitzverbot einführt, können die
tschechischen Apotheker nach Ansicht von Havlí?ek allerdings nur
träumen. Die Kammer stellt sich deshalb ein System vor, bei dem dem
Besitzer lediglich die Vermietung seiner Apotheke an einen
verantwortlichen Apotheker erlaubt sein soll. „Dem Besitzer sollte es
nicht gestattet sein, die Geschäfte zu organisieren und zu
manipulieren", so Havlí?ek.
Die Prager Apotheke ist kein Einzelfall. Insgesamt wurden im Laufe der
Ermittlungen bei 18 der insgesamt 2500 tschechischen Apotheken ein
übermäßiger Verkauf der Präparate festgestellt. In sechs Fällen handelt
es sich laut Havlí?ek um unabhängige Apotheken, deren Besitzer kein
Apotheker ist. Sechs weitere gehören den Ketten von Phoenix, Celesio und
Dr. Max an. Die restlichen betroffenen Apotheken sind in Apothekerhand;
allerdings seien hier die wenigsten Mengen verkauft worden.
Zwölf der Apotheken haben nach einer Verurteilung durch die Kammer ihre
Aktivitäten mit Pseudoephedrin inzwischen eingestellt. Gegen zwei
Apothekeninhaber wurde ein Berufsverbot verhängt. Die anderen mussten
mehrere tausend Euro Strafe zahlen. Gegen einen Inhaber laufen weiterhin
Ermittlungen, ein anderer ist inzwischen verstorben, ein weiterer in
der Psychiatrie.
Der illegale Handel mit Pseudoephedrin ereignete sich in den Jahren 2007
und 2008 - damals war der Vertrieb in Tschechien nicht beschränkt.
Anfang 2009 wurde der Wirkstoff der Verschreibungspflicht unterstellt.
Allerdings dürfen 30 Tabletten mit Pseudoephedrin im Monat rezeptfrei
gekauft werden. Die Angabe darf nur durch einen Apotheker erfolgen. Die
Patienten muss zwar ihren Personalausweis vorlegen, die Daten werden
aber nicht zentral gespeichert.
Der Kammer würde Pseudoephedrin am liebsten komplett vom Markt
verbannen. Zumindest müsste es aber eine generelle Verschreibungspflicht
geben, so Havlí?ek. Allerdings haben die Maßnahmen des vergangenen
Jahres bereits Wirkung gezeigt: Die Verkäufe sind im Vergleich zum
Vorjahr nach Angaben von Havlí?ek um 80 Prozent zurückgegangen.
Mittlerweile werde Pseudoephedrin vor allem aus Polen und Deutschland
geschmuggelt.
Désirée Kietzmann, Freitag, 28. Mai 2010, 13:08 Uhr
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