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hier ist der vollständige Text für Sie:
APOTHEKENBETRIEBSORDNUNG
Berlin - Was für Pharmafirmen seit Jahren rechtsverbindlich ist, soll nun auch für Apotheken Pflicht werden: Sie müssen nach einem Entwurf der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) in Zukunft ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) betreiben. Neugründungen sind ab dem ersten Tag zum QMS verpflichtet, bereits bestehende Apotheken haben bis 1. Januar 2012 Zeit zur Vorbereitung.
Neue Vorschriften: In den Apotheken muss Fachliteratur künftig möglicherweise auch elektronisch vorrätig gehalten werden. Foto: Elke Hinkelbein
Für die Einführung und Aufrechterhaltung des QMS ist der Apothekenleiter
selbst verantwortlich. Das Unterlassen gilt als Ordnungswidrigkeit.
Nicht nur alle Tätigkeiten, die in der Apotheke durchgeführt werden,
sollen in das QMS einbezogen werden, sondern auch die Räume und
Ausrüstungen. Auch zur Beratung sowie zum Umgang mit Beanstandungen,
unerwünschten Ereignissen und Rückrufaktionen sollen Vorschriften im QMS
festgehalten werden.
Mindestens einmal pro Jahr muss sich die Apotheke einer externen
Qualitätsprüfung, wie zum Beispiel Pseudo-Customer-Untersuchung,
unterziehen. Daneben sollen regelmäßig Selbstinspektionen durchgeführt
werden, die auch dokumentiert werden müssen.
Mit der Einführung des verpflichtenden QMS müssen sich die Apotheken
künftig auch an die Regeln der Guten Herstellungspraxis (GMP) halten.
Die Herstellung von Arzneimitteln muss künftig unter Verantwortung eines
Apothekers erfolgen, der zuvor eine detaillierte Herstellungsanweisung
erstellen und die Inhaltsstoffe auf Wechselwirkungen prüfen muss. Die
Anweisung muss Angaben zur Vorbereitung des Arbeitsplatzes, zu den
einzusetzenden Materialien, zu den verwendeten Verfahren und Geräten
sowie zur vorzunehmenden Kennzeichnung enthalten.
Die Anfertigung der Rezeptur muss detailliert protokolliert werden. Die
neuen Vorgaben sollen nach Ansicht des BMG die Nachvollziehbarkeit der
Rezepturherstellung ermöglichen. Die Anfertigung im Großmaßstab soll
Apotheken künftig nur noch mit Herstellungserlaubnis gestattet sein.
Auch für die Prüfung sollen künftig GMP-Regeln gelten. Auch hier muss
eine Apotheke eine Prüfanweisung verfassen, alle Arbeitsschritte sind
anschließend zu dokumentieren. Die Apotheke kann auch einen externen
Betrieb mit der Prüfung beauftragen. Allerdings muss weiterhin
mindestens die Identität in der Apotheke festgestellt werden. Die
vorrätig zu haltenden Geräte und Prüfmittel werden künftig nicht mehr
detailliert aufgeführt.
Neu sind Vorgaben, wonach die Betriebsräume regelmäßig gereinigt sowie
gegebenenfalls desinfiziert werden müssen. Die Apotheke soll dazu - wie
Herstellbetriebe auch - einen Hygieneplan aufstellen. Zudem soll es
Vorschriften für das Personal geben, welche hygienischen Maßnahmen bei
welchen Arbeiten zu ergreifen sind.
Die ApBetrO gibt künftig vor, dass die Apotheke „aktuelle"
wissenschaftliche Hilfsmittel, wie Literatur und Nachschlagewerke, im
Regal haben muss. Erstmalig wird vorgeschrieben, dass diese auch in
elektronischer Form vorhanden sein müssen.
Désirée Kietzmann, Dienstag, 15. Juni 2010, 18:15 Uhr
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