Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
APOTHEKENBETRIEBSORDNUNG
Berlin - Die Beratungsleistung der Apotheken ist ein medialer Dauerbrenner. Nun will die Bundesregierung die Apotheken zur Beratung verpflichten: „Die Apothekenleitung hat sicherzustellen, dass Kundinnen und Kunden und die zur Ausübung der Heilkunde, Zahnheilkunde oder Tierheilkunde berechtigten Personen ausreichend informiert und beraten werden", heißt es in einem Entwurf zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), der APOTHEKE ADHOC vorliegt.
Zu Risiken und Nebenwirkungen ...: Die Beratung soll künftig für Apotheken Pflicht sein. Foto: ABDA
Die Bringschuld der Apotheken soll klar in der Verordnung verankert
werden: „Das pharmazeutische Personal hat insbesondere bei jeder Abgabe
von Arzneimitteln oder Medizinprodukten eine Beratung anzubieten", heißt
es. Die frühere Einschränkung, wonach eine Beratung erfolgen soll, wenn
dies aus Gründen der Arzneimittelsicherheit erforderlich ist, entfällt.
Auch wie die Kundeninformation auszusehen hat, wird nun konkret
vorgeschrieben: „Die Beratung muss in verständlicher Weise erfolgen",
lautet die Vorgabe. Neben Informationen zur sachgerechten Anwendung und
Aufbewahrung soll die Apotheke auch zu Hinweise zu Wirkungen und Risiken
geben. Auch die umweltfreundliche Entsorgung soll bei der Abgabe
angesprochen werden.
Vertrauliche Atmosphäre: Apotheken müssen sicherstellen, dass keine anderen Personen das Beratungsgespräch mithören. Foto: Elke Hinkelbein
Die Vertraulichkeit der Beratung in der Offizin sollen die Apotheken
durch geeignete bauliche Maßnahmen, zum Beispiel in Form eines separaten
Beratungsraumes, sicherstellen. Dadurch soll das Mithören durch andere
Personen verhindert werden. Es habe sich gezeigt, dass die bisherigen
Regelungen offenbar nicht ausreichend deutlich waren, heißt in der
Begründung. Organisatorische Maßnahmen sollen nur in bestehenden
Apotheken oder im begründeten Einzelfall akzeptiert werden.
Botendienste dürfen künftig generell, nicht mehr nur im Einzelfall, ohne
Versanderlaubnis erfolgen. Das gilt allerdings nur, wenn vorher in der
Apotheke eine Beratung stattgefunden hat. Ansonsten müssen die
Arzneimittel von pharmazeutischem Personal ausgeliefert werden. Der Bote
muss zum Apothekenpersonal gehören.
Eine Novelle der ApBetrO war ursprünglich bereits in der letzten
Legislaturperiode vorgesehen. Allerdings hatte das BMG zunächst das
Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Fremdbesitzverbot
abwarten wollen. Der Referentenentwurf soll in den kommenden Tagen
verschickt werden; das BMG will die Gesetzesänderung im Oktober
verabschieden lassen.
Désirée Kietzmann, Dienstag, 15. Juni 2010, 15:19 Uhr
Lesen Sie auch
Apothekenbetriebsordnung: Präsenzpflicht für Apothekenchefs
Apothekenbetriebsordnung: BMG will Videoapotheken erlauben
Apothekenbetriebsordnung: Anzeigepflicht für Pick-up
Apothekenbetriebsordnung: Novelle nicht vor EuGH-Urteil
Apothekenbetriebsordnung: Novelle lässt auf sich warten
Ministerium wiegelt ab: Keine Apotheke ohne Labor
Stiftung Warentest: Apotheken befriedigend, Versandapotheken ausreichend
Stiftung Warentest: Der Apothekentest
Interview Stiftung Warentest: "Apotheken-Dachmarken garantieren keine Qualität"
WARUM GEHÖREN ALLE ELEKTRONIKRISIKEN IN JEDE UMFASSENDE
APOTHEKENVERSICHERUNG ?
Die Politik fordert - Apotheker sollen Teil
der Aufgaben von Ärzten übernehmen
http://www.aporisk.de
APOTHEKENNACHFOLGE-REGELUNG
Existenzgründung, Kauf oder Pacht:
die Apothekenübergabe ist eine
Entscheidung fürs Leben
http://www.aporisk.de
APOTHEKENZAHL IN DEUTSCHLAND SINKT ERSTMALS SEIT 2003
Ludwig Erhards freie Marktwirtschaft - oder wie Apotheken erfolgreich
sein können
http://www.aporisk.de
MEHR FREIRAUM FÜR WICHTIGE AUFGABEN
Die Deutschen suchen privat die Risiko- und Bestandsabsicherung -
geschäftlich ist sie noch wichtiger
http://www.aporisk.de
ARZNEIMITTELLIEFERVERTRÄGE
Bei Apothekenrisiken auf die richtigen Allianzen setzen
http://www.aporisk.de
PRESSEMITTEILUNG
Kosten senken im Apothekenbetrieb durch eine Geschäftsversicherung für
(fast) alle Risiken
http://www.aporisk.de
» ApoRisk® - Das Konzept für Apotheker - Mehr Freiraum für wichtige Aufgaben
» PharmaRisk® Apothekenversicherung - Die All-Risk-Police für Apotheken
» ApoRecht® Apothekenversicherung - Rechtsschutz-Programm für Apotheker
» ApoSecura® Gruppen-Unfallversicherung - Beruflich und privat bestens geschützt
» ApoSana® Apotheker Krankenversicherung - Das Beste für Ihre Gesundheit
» ApoVita® Golden BUZ - Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.