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KASSENABSCHLAG
Berlin - Bei der Rückabwicklung des Kassenabschlags stellen sich mehrere große Krankenkassen quer: Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC rechnen unter anderem die AOKen, die Barmer GEK, die DAK und die KKH Allianz im laufenden Jahr mit dem alten Abschlag von 2,30 Euro ab. Auch bei der Rückabwicklung für 2009 hakt es: Einige Kassen verlangen von den Rechenzentren umfangreiche Abrechnungsdaten und verstecken sich hinter dem GKV-Spitzenverband. Der fühlt sich jedoch nicht zuständig. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) wirft den Kassen Verzögerungstaktik vor.
Unterschiedliche Auffassungen: Die Krankenkassen tun sich mit der Rückabwicklung des Abschlags schwer. Foto: Elke Hinkelbein
Die Barmer GEK beruft sich auf die Rechtsposition des
GKV-Spitzenverbandes, nach der der Schiedsspruch nur für 2009 gilt und
im laufenden Jahr der gesetzliche Abschlag von 2,30 Euro anzuwenden ist.
Zwar rechnet die Barmer im Mai - der ersten Abrechnung nach dem
vorläufigen Inkrafttreten des Schiedsspruchs - mit dem neuen Abschlag
von 1,75 Euro ab. Die Zahlung werde aber nur „unter Vorbehalt"
akzeptiert, heißt es bei der Kasse. Die Barmer fordert außerdem, den
Abschlag gesetzlich auf 2,30 Euro festzuschreiben.
Verschiedene AOKen hatten von den Rechenzentren umfangreiche
Datenlieferungen gefordert, um zumindest für 2009 den neuen Abschlag von
1,75 Euro zu verrechnen. Die Kassen seien gesetzlich verpflichtet,
Rechnungen genau zu prüfen, sagte ein Sprecher des AOK-Bundesverbandes.
„Die hierzu notwendigen Daten liegen den Rechenzentren vor und können
problemlos den gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung gestellt
werden", so der Sprecher. Für 2010 gilt aus Sicht der AOKen bis auf
Weiteres der alte Abschlag von 2,30 Euro.
Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) will für 2009 ebenfalls
erst dann bezahlen, „wenn sich die Spitzenverbände auf eine einheitliche
Abrechnung verständigt haben und die Rechnungen diesen Anforderungen
entsprechen", heißt es in einem Brief an die Rechenzentren. Einem
Sprecher der Kasse zufolge verhandeln der DAV und der GKV-Spitzenverband
derzeit über das Procedere der Rückerstattung für 2009. „Für 2010 ist
die Frage des Abschlages nicht geklärt. Verhandlungsführer der Kassen
bleibt der GKV-Spitzenverband", so der DAK-Sprecher gegenüber APOTHEKE
ADHOC.
Eine andere große Ersatzkasse, die Techniker Krankenkasse (TK), will
sich mit diesen Fragen nicht selbst befassen: Ansprechpartner in Fragen
des Kassenabschlag sei der Verband der Ersatzkassen (vdek), sagte eine
TK-Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC. Beim Verband war man hierüber
überrascht. Eine Antwort des vdek steht noch aus.
Die KKH Allianz hat dagegen eine klare Position: „Für 2010 gilt der
Rabatt von 2,30 Euro", so eine Sprecherin. Zudem sei es für die Zukunft
„dringend erforderlich, den Apothekenabschlag zu fixieren". Der KKH
schweben mindestens 2,30 Euro vor, höher wäre besser, teilte die Kasse
auf Nachfrage mit. Die Rückabwicklung für 2009 soll auch bei der KKH
erst erfolgen, „wenn die Rechenzentren vollständige Abrechnungsdaten
gemäß den Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes vorlegen", sagte eine
Sprecherin.
Genau das ist aber laut GKV-Spitzenverband gar nicht möglich: „Weder der
DAV noch wir haben eine Regelungsbefugnis für alle Krankenkassen",
sagte eine Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC. Bei der Rückabwicklung
seien die einzelnen Kassen selbst am Zug.
Beim DAV hat man für die Krankenkassen kein Verständnis: „Aus unserer
Sicht ist das eine Verzögerungstaktik", sagte ein Sprecher. Nach
Auffassung des DAV sei der für 2009 von der Schiedsstelle festgelegte
Abschlag auch Verhandlungsbasis für den Abschlag 2010. Schließlich
hätten auch die Apotheken im vergangenen Jahr bis zur
Schiedsstellensentscheidung weiterhin den alten Abschlag von 2,30 Euro
bezahlt.
Alexander Müller, Montag, 14. Juni 2010, 15:28 Uhr
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