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hier ist der vollständige Text für Sie:
ECHENZENTREN
Berlin - Die Rückabwicklung des Kassenabschlags auf der neuen Basis von 1,75 Euro steht kurz bevor: Die Rechenzentren haben ihre Aufstellungen für das vergangene Jahr und die Monate Januar bis April 2010 gemacht und können den Krankenkassen jetzt die Nachforderungen in Rechnung stellen. Ab Juli könnten die Apotheken dann Stück für Stück die zu viel gezahlten Abschläge zurückerstattet bekommen.
Geld zurück: Die Apotheken bekommen in den nächsten Monaten die zu viel gezahlten Abschläge erstattet. Foto: Elke Hinkelbein
Das Rechenzentrum ARZ Haan hat die Apotheken informiert, dass die
Krankenkassen am 31. Mai über die Höhe der Rückzahlungen informiert
worden seien. Auch die Apotheken bekamen jetzt eine detaillierte
Aufstellung zugeschickt. Die ersten Zahlungseingänge von den
Krankenkassen erwartet ARZ Haan frühstens Anfang Juli. Die Zahlungen
sollen außerhalb der Rezeptabrechnung erfolgen und getrennt dokumentiert
werden, heißt es im Schreiben an die eigenen Kunden.
Auch das Rechenzentrum NARZ/AVN hat die Aufstellungen für die eigenen
Kunden bereits gemacht und die Bescheide an die Apotheken verschickt.
Weil NARZ/AVN nach dem LSG-Beschluss schnell reagiert hatte, wurden die
Rechnungen für April schon mit dem neuen Abschlag gestellt. Mit ersten
Zahlungen der Forderungen für 2009 und die ersten drei Monate 2010
rechnet man auch bei NARZ/AVN Anfang Juli. Da die Krankenkassen
unterschiedliche Zahlungsfristen haben, werde die Abwicklung vermutlich
stückweise erfolgen, heißt es.
Mit Verzögerungen bei der Abwicklung rechnet man auch bei der VSA. Das
Rechenzentrum hatte den Krankenkassen Ende Mai die Forderungen geschickt
und auch den Apotheken Anfang vergangener Woche eine entsprechende
Aufstellung zukommen lassen.
Ende 2009 hatte die Schiedsstelle entschieden, den Zwangsrabatt der
Apotheken von 2,30 Euro auf 1,75 Euro pro abgegebener Packung zu senken.
Gegen diese Entscheidung hatte der GKV-Spitzenverband geklagt. Im
Eilverfahren hatte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Anfang Mai
die sofortige Vollziehung des Schiedsspruchs angeordnet. Das
Hauptsacheverfahren liegt noch beim Sozialgericht Berlin. Die Auszahlung
an die Apotheken vorerst erfolgt demnach unter Vorbehalt.
Alexander Müller, Montag, 07. Juni 2010, 12:56 Uhr
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