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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
BERUFSQUALIFIKATION
Berlin - Anders als die Mediziner setzen die Apotheker beim Thema Fortbildung traditionell auf Freiwilligkeit. Im Kammerbezirk Westfalen-Lippe (AKWL) gab es 2008 Bestrebungen, dies zu ändern. Mit einer sogenannten „Qualitätsoffensive" sollten verpflichtende Fortbildungen eingeführt werden - letztlich wurde die Idee allerdings fallen gelassen.
Aus freien Stücken: Apotheker können sich bislang noch freiwillig für oder gegen Fortbildungen entscheiden. Foto: Elke Hinkelbein
Die Delegiertenversammlung hatte sich seinerzeit dafür ausgesprochen,
dass jeder, der in einer öffentlichen Apotheke arbeiten will, ein
gültiges Fortbildungszertifikat nachweisen muss. Im November 2008 ging
die Kammer allerdings in die Defensive und votierte lediglich für ein
„Westfälisch-lippisches Qualitätsbekenntnis": Die Zahl der
Fortbildungsteilnehmer sollte sich auf 30.000 pro Jahr steigern. Von
einer Pflicht war nicht mehr die Rede.
Dass man sich von der Pflicht verabschiedet hat, erklärt die Kammer mit
einem grundsätzlichen Philosophiewechel: „Apotheker sind freie
Heilberufler. Wir wollen sie positiv begeistern. Ein Zwang bringt
unserer Ansicht nach nichts", sagte ein AKWL-Sprecher gegenüber APOTHEKE
ADHOC.
Im vergangenen Jahr hatten sich die Teilnehmerzahlen bei den
Fortbildungsveranstaltungen von 16.000 auf 23.000 erhöht. In
Westfalen-Lippe ist man deshalb optimistisch, das selbst gesteckte Ziel
dieses Jahr zu erreichen: „Für das erste Drittel dieses Jahres wurden
bereits 10.000 Teilnehmer gezählt, so dass wir die Grenze von 30.000
vermutlich noch dieses Jahr überschreiten werden", so der Sprecher.
Bei den Medizinern ist die kontinuierliche Wissenserhaltung und
-erweiterung strenger geregelt: Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz
(GMG) wurde im Jahr 2004 für Vertragsärzte eine Fortbildungspflicht
eingeführt. Die Mediziner müssen alle fünf Jahre mindestens 250
Fortbildungspunkte sammeln. Bei nicht erbrachten Nachweisen drohen
empfindliche Sanktionen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen, die
von Honorarkürzungen bis hin zum Entzug der Zulassung reichen.
Désirée Kietzmann, Dienstag, 01. Juni 2010, 14:51 Uhr
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