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hier ist der vollständige Text für Sie:
KARTELLRECHT
Duderstadt/Celle - Wegen illegaler Absprachen müssen sieben Apotheker aus dem Eichsfeld Bußgelder in Höhe von 13.000 bis 16.000 Euro bezahlen. Das hat der Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle entschieden. Die Richter bestätigten damit entsprechende Bußgeldbescheide der Landeskartellbehörde.
Aufteilung des Marktes: Wegen Absprachen in Sachen Filialen müssen sieben Apotheker Bußgelder zahlen. Foto: Elke Hinkelbein
Das OLG stufte eine Gebietsabsprache der Apotheker aus Duderstadt und
Gieboldehausen als rechtswidrig ein. Die Pharmazeuten hatten sich
vertraglich gegenseitig dazu verpflichtet, keine Filial-Apotheken in
ihrer Region zu eröffnen. Derartige Absprachen über die Aufteilung von
Märkten werden von den Kartellbehörden als schwerwiegende
sozialschädliche Wettbewerbsbeschränkungen verfolgt.
Zuvor hatten sechs der Eichsfelder Apotheker bereits dem siebten
Pharmazeuten die Kosten für eine von diesem gepachtete und eingerichtete
Apotheke in der Region erstattet, um damit deren Eröffnung zu
verhindern. Auch dies bewertete das OLG als illegal.
Die Behörden waren den Eichsfelder Apothekern eher durch Zufall auf die
Spur gekommen. Bei Ermittlungen gegen einen der Pharmazeuten in anderer
Sache hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig die schriftlich
festgehaltenen Absprachen entdeckt und diese dann an die Kartellbehörde
weitergeleitet.
Die rechtswidrigen Verträge seien maßgeblich von einer Steuerberater-
und Rechtsanwaltssozietät aus Göttingen erstellt worden, die sich auf
die Beratung von Ärzten und Apotheken spezialisiert habe, sagte ein
Ministeriumssprecher. Ob rechtliche Schritte auch gegen diese Kanzlei
eingeleitet werden sollen, werde derzeit geprüft.
dpa, Mittwoch, 26. Mai 2010, 16:12 Uhr
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