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hier ist der vollständige Text für Sie:
GENERIKAABSCHLAG
Berlin - Weil die Krankenkassen mit Herstellern um den Generikaabschlag streiten, drohen den Apotheken Ausfälle in Millionenhöhe. Die Kassen wollen nicht auf ein Korrekturverfahren im Konsens warten, sondern den Apotheken schlicht die Rechnungen kürzen. Jetzt kommt es auf die Hersteller an. Wenn die Kassen überhaupt dem Vorschlag ihres Verbandes folgen und die Rückabwicklung auf diese Weise vornehmen.
Abwicklung über Apotheken: Die Krankenkassen fordern von den Herstellern rückwirkend Generikaabschläge. Foto: Elke Hinkelbein
Streitigkeiten über die Abschlagspflicht gab es auch in der
Vergangenheit. Doch bislang haben sich die Kassen meist mit den
Herstellern geeinigt - notfalls vor Gericht. In vielen Fällen mussten
die Hersteller nachzahlen. Die Rechenzentren konnten eine
Abschlagskorrektur vornehmen und das Geld der Hersteller an die Kassen
weiterleiten.
Dass die Kassen jetzt laut GKV-Spitzenverband bei 660 PZN ihre
Forderungen einfach verrechnen sollen, hat den Rechenzentren zufolge
eine neue Qualität: „Rein formal können wir eine gekürzte Rechnung nicht
puffern. Auch praktisch nicht, denn diese Summen würden die Grenzen
eines Rechenzentrums sprengen", sagte der Sprecher eines Unternehmens
gegenüber APOTHEKE ADHOC. „Also schlägt die Forderung voll auf die
Apotheke durch
Im Ermessen der Hersteller: BAH-Geschäftsführer Dr. Hermann Kortland will die Apotheken nicht im Regen stehen lassen. Foto: BAH
Doch dazu muss es aus Sicht der Industrie nicht kommen. Eindeutige
Empfehlungen der Pharmaverbände gibt es zwar nicht; schon aus
kartellrechtlichen Gründen. Doch Dr. Hermann Kortland, Geschäftsführer
für den Bereich Wirtschaft beim Bundesverband der Arzneimittelhersteller
(BAH), rechnet nicht damit, dass die Apotheker auf den Forderungen
sitzen bleiben: „Es liegt zwar im Ermessen des Unternehmens, aber die
Erfahrung zeigt, dass die Hersteller zahlen. Dieser Streit mit den
Krankenkassen sollte tunlichst nicht auf dem Rücken der Apotheker
ausgetragen werden", so Kortland gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Etwas unzufrieden war man beim BAH mit den starken Worten des
GKV-Spitzenverbands, aber auch des Deutschen Apothekerverbands (DAV) zur
angeblich schlechten Zahlungsmoral der Hersteller. „Man kann den
Herstellern keine Verweigerung vorwerfen. Sie streiten mit Fug und Recht
für ihre Auffassung", sagte Kortland. Es handele sich bei der Frage um
die Abschlagspflicht um komplexe juristische Zusammenhänge. „Da kann man
nicht einfach sagen: Der Spitzenverband hat immer recht."
Der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) sieht das
genauso: „Statt die Pharmaindustrie jetzt in die Täterrolle zu drängen,
sollte man sich fragen, wie die Regelungen vereinfacht werden können",
so ein BPI-Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Der Verband fordert vom
Gesetzgeber eine Klarstellung.
Immerhin hätten GKV-Spitzenverband und die Hersteller einen Leitfaden
zur Codierung entwickelt. „Dennoch ist nicht jeder Einzelfall
abgedeckt", so der BPI-Sprecher. So sei zum Beispiel nicht klar, ob 16
Prozent Rabatt schon fällig werden, wenn ein Präparat lediglich
generikafähig ist oder erst wenn es tatsächlich Konkurrenz auf dem Markt
gibt. Zudem gebe es Fälle - wie zum Beispiel Plavix - in denen noch
Patentstreitigkeiten laufen.
Jeder Hersteller müsse nun für sich entscheiden, ob er zahlt. „Natürlich
besteht kein Interesse, die Apotheken als Kunden zu verärgern.
Andererseits ist zu überlegen, ob man bei unberechtigten Forderungen der
Kassen in Vorleistung gehen will", so der BPI-Sprecher.
Der Pharmakonzern Pfizer beispielsweise will bei seinem Analgetikum
Valoron (Tilidin) die Apotheken aus der Schusslinie nehmen: „Pfizer wird
den Krankenkassen im Zweifel unter Vorbehalt einen Abschlag gewähren.
Wir behalten uns dann eine rechtliche Klärung vor, ob dieser Abschlag
rechtmäßig ist", sagte ein Sprecher von Pfizer Deutschland. Der
Generikaabschlag für Valoron sei unrechtmäßig, da für die Substanz noch
ein Wirkstoffpatent bestehe, so der Sprecher.
Alexander Müller, Donnerstag, 27. Mai 2010, 08:29 Uhr
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