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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
HERSTELLERRABATT
Berlin - Was tut man als Krankenkasse, wenn man nach einem Gerichtsbeschluss den Apotheken plötzlich Abschläge in Millionenhöhe nachzahlen muss? Ganz einfach: Man verrechnet sie erst einmal mit den eigenen Außenständen, die man gegenüber Dritten - hier: Pharmaherstellern - hat. Per Gesetz ist das möglich, denn die Apotheken sind Inkassostelle für die GKV. Und so heißt die Rechnung: 320 Millionen minus 250 Millionen = 70 Millionen.
Hersteller- gegen Apothekenrabatt: Die Krankenkassen kürzen Apothekenrechnungen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Konkret geht es um nicht gezahlte Generikaabschläge: Weil einige
Hersteller ihre Produkte falsch gekennzeichnet haben, sind den Kassen
laut GKV-Spitzenverband rund 250 Millionen Euro Schaden entstanden.
Gezahlt wurden offenbar Abschläge nicht für patentfreie,
wirkstoffgleiche Arzneimittel (10 Prozent), sondern für
Originalpräparate (6 Prozent).
Bereits im vergangenen Jahr hatten die Kassen eine systematische
Überprüfung der Herstellerangaben zur Befreiung vom Abschlag
eingeleitet. Seitdem wurden bei rund 1500 Arzneimitteln unplausible
Kennzeichnungen reklamiert. Von den rund 100 betroffenen Herstellern
haben nur einige ihre Kennzeichnung umgestellt und rückwirkend den
Generikaabschlag gewährt. Andere Firmen weigern sich laut GKV nach wie
vor, die abschlagsbefreienden Kennzeichnungen abzuändern.
Auf dem Rücken der Apotheken: GKV-Vize Johann-Magnus Freiherr von Stackelberg nimmt die Apotheken in Inkasso-Haft. Foto: Elke Hinkelbein
„Eine Verweigerung von einigen Arzneimittelherstellern, den gesetzlich
zustehenden Generikaabschlag zu leisten, ist nicht hinnehmbar", sagte
jetzt GKV-Vize Johann-Magnus Freiherr von Stackelberg. „Jetzt sind wir
gezwungen Zeichen zu setzen und empfehlen den Krankenkassen, die
Apothekenrechnungen in diesen Fällen entsprechend zu kürzen."
Was überraschend klingt, ist gesetzlich vorgeschrieben: Die Kassen
ziehen den Abschlag direkt bei den Rechenzentren ab; die Apotheken
können dann ihre Forderungen bei den Herstellern geltend machen. Eine
Factoring-Gebühr gibt es dafür aber nicht.
„Wir haben lange genug versucht, die Probleme direkt mit den
Pharmaherstellern zu lösen, damit die Apotheken nicht mit in die
Auseinandersetzung hineingezogen werden. Aber leider weigern sich einige
Hersteller hartnäckig, ihren gesetzlichen Verpflichtungen
nachzukommen", so von Stackelberg. „Wir bedauern ausdrücklich, dass
Pharmahersteller ihr unverantwortliches Handeln auf dem Rücken der
Apotheken austragen. Aber den Krankenkassen bleibt leider kein anderer
Weg."
Patrick Hollstein, Freitag, 21. Mai 2010, 10:51 Uhr
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