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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
GKV-LEISTUNGEN
Berlin - Wer aus
gesundheitlichen Gründen abnehmen möchte, kann sich dabei von seiner
Krankenkasse helfen lassen. Darauf machte die Unabhängige
Patientenberatung Deutschland (UPD) aufmerksam. Viele Krankenkassen
übernehmen einen Teil der Kosten für eine Ernährungsberatung oder einen
Ernährungskurs.
Dazu müssen einige Vorgaben beachtet werden: Die Kurse müssen Elemente
der Ernährungsumstellung und Bewegung enthalten, die Berater bestimmte
Qualifikationen haben. Die Kurse bieten entweder die Kassen selbst oder
Dritte an.
Die Kassen fördern zur Vorbeugung solche Angebote nach Paragraf 20 des
Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Bei chronischen Erkrankungen, etwa
einer erblichen Fettstoffwechselstörung, sind ergänzende Leistungen
nach Paragraf 43 SGB V möglich. Dafür ist allerdings eine ärztliche
Verordnung nötig. Außerdem sollte die Kasse informiert sein, bevor der
Patient den ersten Termin bei der Ernährungsberatung wahrnimmt.
dpa, Montag, 13. September 2010, 13:26 Uhr
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