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  • 03.09.2010 - Apotheker überprüfen Ozeanriesen
    03.09.2010 - Apotheker überprüfen Ozeanriesen
    MARKT – ARZNEIMITTELVERSORGUNG Berlin - Laufen Passagierschiffe, Frachter oder Tanklaster in den Hafen ein, haben auch Apotheker alle Hände voll zu tun: Möglichst schnel...

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ApoRisk® Branchennachrichten - Markt:


ARZNEIMITTELVERSORGUNG

Apotheker überprüfen Ozeanriesen

 

Berlin  -  Laufen Passagierschiffe, Frachter oder Tanklaster in den Hafen ein, haben auch Apotheker alle Hände voll zu tun: Möglichst schnell müssen Arzneimittel und Verbandsmaterial an Bord überprüft und gegebenenfalls ausgetauscht oder ergänzt werden. Denn die meisten Schiffe liegen nicht lange im Hafen.

Zuverdienst für Apotheken: In den deutschen Hafenstädten versorgen einige Apotheken Schiffe mit Arzneimitteln. Foto: Christian Spahrbier

Zuverdienst für Apotheken: In den deutschen Hafenstädten versorgen einige Apotheken Schiffe mit Arzneimitteln. Foto: Christian Spahrbier

Welche Arzneimittel benötigt werden, hängt von der Route, der Anzahl der Passagiere und Besatzungsmitglieder, der Ladung sowie der Herkunft ab. Schiffe unter deutscher Flagge müssen ihre Ausrüstung mindestens einmal jährlich überprüfen lassen. Einige Kapitäne bestellen auch monatlich in ihrer Stammapotheke.

Für deutsche Schiffe gilt die Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen sowie die Richtlinien des Arbeitskreises der Küstenländer für Schiffshygiene. Dort sind die benötigten Medikamente und Verbandsstoffe aufgeführt - je mehr Personen an Bord sind, desto umfangreicher sind die Listen.

Nur wenige Apotheken versorgen regelmäßig Schiffe. In Hamburg teilen sich eine Handvoll Pharmazeuten den Markt, hinzu kommen Apotheken in Bremen, Bremerhaven, Emden und Lübeck. Die Branche ist verschwiegen, Informationen zum Geschäft werden sorgfältig gehütet. Beobachtern zufolge konzentrieren sich die Großen auf die Schiffsausrüstung, die öffentliche Apotheke ist eher ein Nebengeschäft.

Nur N1: Laut Vorgabe dürfen Schiffsapotheken nur mit kleinen Arzneimittelpackungen ausgestattet werden. Foto: Christian Spahrbier

Nur N1: Laut Vorgabe dürfen Schiffsapotheken nur mit kleinen Arzneimittelpackungen ausgestattet werden. Foto: Christian Spahrbier

Für Apotheken kann die Schiffsversorgung attraktiv sein. Zwar unterliegen auch Medikamente an Bord der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), doch bestückt werden Schiffe laut Vorgabe stets mit N1-Packungen. Zudem müssen die Arzneimittel bereits vor Ablaufen des Mindesthaltbarkeitsdatums ersetzt werden.


Kreuzfahrtschiffe benötigen beispielsweise regelmäßig Protonenpumpenhemmer, Antihistaminika und Präparate zur Wundversorgung. Chronisch kranke Passagiere dagegen sollten ihre eigenen Medikamente im Reisegepäck dabei haben. Denn der Platz für die allgemeine Apotheke an Bord ist naturgemäß beschränkt - auch bei den Ozeanriesen mit mehr als 5000 Passagieren. Selbst die großen Schiffe, die sich einen Apotheker an Bord leisten können, haben nur rund 200 verschiedene Präparate vorrätig. Nicht vorhandene Medikamente werden bei Bedarf im nächsten Hafen bestellt.

Kompliziert wird es für Apotheken, wenn Schiffe unter ausländischer Flagge fahren. Falls diese die deutschen Vorschriften nicht übernehmen, müssen die Apotheker die benötigten Medikamente in gesonderten Listen recherchieren. Zudem müssen Arzneimittelpackungen für ausländische Schiffe wasserfest beschriftet werden. Skandinavische Schiffe fordern beispielsweise Informationen auf Schwedisch.

Werden bei der Überprüfung durch die Hafenaufsicht oder die zuständige Behörde Fehler entdeckt, wird es für die verantwortliche Apotheke teuer. Denn das Schiff darf nur mit dem Behörden-Zertifikat der Behörde auslaufen - bei einer Verspätung haftet die Apotheke.

Janina Rauers, Freitag, 03. September 2010, 11:23 Uhr

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