Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
BEGÜNSTIGUNGEN
Auch Selbstständige und Freiberufler können sich bei der privaten Vorsorge vom Staat fördern lassen.
In der Regel können Selbstständige und Freiberufler keine Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Doch mit der Basis-Rente können auch sie in den Genuss einer staatlich geförderten Altersvorsorge kommen.
Für Selbstständige und Freiberufler hat Vater Staat die sogenannte Basis-Rente entwickelt, die im Volksmund nach ihrem „Erfinder" auch Rürup-Rente genannt wird.
Dabei handelt es sich um eine private,
kapitalgedeckte Leibrentenversicherung, bei der die
Altersvorsorge-Aufwendungen bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich
geltend gemacht werden können. Man ist zudem weitestgehend frei, wann
und wie viel eingezahlt werden soll.
Leibrente |
Unter einer Leibrente versteht man eine Rentenzahlung, die bis zu einem bestimmten Ereignis - in der Regel bis zum Tod des Rentenempfängers - geleistet wird. |
Weiterer Vorteil: Die Aufwendungen für die
Rürup-Rente sind Hartz IV-sicher. Das bedeutet, dass im Falle von
längerer Arbeitslosigkeit die Vorsorge mit der Basis-Rente nicht als
Vermögen zählt und deshalb auch nicht vorrangig aufgebraucht werden
muss, bevor man in den Bezug von Arbeitslosengeld II kommt.
2010 sind 70 Prozent der tatsächlichen Aufwendungen
von höchstens 20.000 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig, also 14.000
Euro. Für zusammen veranlagte Ehepaare gilt der doppelte Betrag, in
diesem Jahr folglich 28.000 Euro (70 Prozent von 40.000 Euro).
Der Prozentsatz für die steuerliche Abzugsfähigkeit steigt bis 2025 jedes Jahr um zwei Prozent, bis die volle Summe erreicht ist. Im Gegenzug wird die Rentenleistung nachgelagert besteuert, also ab Rentenbeginn.
Der zu versteuernde Anteil wird zu Beginn des Rentenbezuges festgelegt und gilt für die gesamte Bezugsdauer. Wer beispielsweise 2010 in Rente geht, muss 60 Prozent seiner Basis-Rente für die laufende Bezugszeit versteuern. Dieser Prozentsatz steigt bis 2020 je Jahr für den jeweiligen Rentenbeginn um zwei Prozent und ab 2020 bis 2040 um ein Prozent.
Um die steuerlichen Begünstigungen zu erhalten,
müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es muss
vertraglich eine lebenslange, monatliche Leibrente vereinbart sein, die
nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird. Für Verträge
ab dem 1. Januar 2012 steigt das Auszahlungsalter auf 62 Jahre, analog
zur jüngst politisch beschlossenen Erhöhung des Renteneintrittsalters
auf 67 Jahre.
Weitere Bedingungen: Die Leistungsansprüche dürfen weder veräußerbar, kapitalisierbar, veränderbar, übertragbar noch beleihbar sein. Trotzdem kann ergänzend ein Hinterbliebenen-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-Schutz vereinbart werden.
(verpd) (ApoRisk)
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