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  • 22.08.2010 – Nicht ohne Kindersitz
    22.08.2010 – Nicht ohne Kindersitz
    SICHERHEIT – TIPPS Eltern sind mit für das Wohlergehen ihrer Kinder verantwortlich - das gilt auch beim Autofahren. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gibt wicht...

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hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


TIPPS

Nicht ohne Kindersitz

 

Eltern sind mit für das Wohlergehen ihrer Kinder verantwortlich - das gilt auch beim Autofahren. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gibt wichtige Sicherheitstipps.

Jährlich ereignen sich rund 1.000 Schulwegunfälle mit Kindern unter zwölf Jahren im elterlichen Auto. Damit dabei Unfälle mit schwerwiegenden Folgen vermieden werden, sind Kindersitze auch bei noch so kurzen Strecken unverzichtbar. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) im Rahmen ihrer Präventionskampagne „Risiko raus!" hin.

Eltern sollten immer darauf achten, dass ihre Kinder im Auto richtig gegen Unfälle abgesichert sind. Das gilt auch auf kurzen Strecken und besonders dann, wenn man sich in Eile befindet, so die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften.

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland sind in Paragraf 114 SGB VII aufgelistet und für unterschiedliche Personengruppen zuständig. Die Unfallkasse des Bundes ist beispielsweise Ansprechpartner für die Arbeitnehmer des Bundes, aber auch für besondere Personengruppen wie ehrenamtliche Helfer beim Deutschen Roten Kreuz, dem Technischen Hilfswerk und für Entwicklungshelfer.

In den Unfallkassen der Länder und Unfallversicherungs-Verbänden der Gemeinden sind unter anderem die Angestellten des öffentlichen Dienstes sowie Kindergartenkinder, Schüler und Studenten versichert.

Unternehmen und deren Beschäftigte gehören je nach Branche zu den entsprechenden gewerblichen oder landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften. Zudem gibt es noch Feuerwehr-Unfallkassen, eine Eisenbahn-Unfallkasse und eine Unfallkasse Post und Telekom, die für die Mitarbeiter oder Angehörige dieser Unternehmen und Organisationen zuständig sind.

Nähere Informationen gibt es direkt beim zuständigen Unfallträger oder bei deren Spitzenverband, der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), beispielsweise unter der Telefonnummer 0800/6050404.


Keine Abstriche bei der Sicherheit


Jedes Jahr gibt es circa 1.000 Kfz-Unfälle mit Kindern auf dem Weg zur Schule oder von dort zurück. Auch wenn diese Unfälle in den meisten Fällen nicht tödlich enden, so zeige diese Zahl jedoch das reale Unfallrisiko, erklärt Dr. Walter Eichendorf, stellvertretender DGUV-Hauptgeschäftsführer. „Wer Abstriche bei der Sicherheit macht, geht ein beträchtliches Risiko ein", warnt Eichendorf.

Der stellvertretende DGUV-Hauptgeschäftsführer weist darauf hin, dass Kinder unter zwölf Jahre oder kleiner als 1,50 Meter nur in einem geeigneten und dem Alter entsprechenden Kindersitz im Auto mitfahren dürfen. Das gilt auch bei kurzen Strecken, die mit niedriger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.


Tipps zum richtigen Kindersitz


Andreas Bergmeier, Referent Kinder und Jugendliche beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat erläutert, dass bei einem Unfall schon bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h Kräfte auftreten, die schwere Verletzungen bei Kindern nach sich ziehen können. Für die Auswahl des Kindersitzes gibt die DGUV folgende Hinweise:

  • Pflicht für Neugeborene ist eine Babyschale, die immer rückwärts und am besten auf der Rückbank eingebaut wird. Ein Kind gehört so lange in die Babyschale, bis der Kopf an den Schalenrand reicht.
  • Kinder bis etwa 4,5 Jahre werden in einem Kindersitz der ECE-Gruppe I transportiert, ältere Kinder in Kindersitzen der ECE-Gruppen II und III. Die DGUV rät von der Verwendung gebrauchter Kindersitze ab, wenn man den Verkäufer nicht kennt und nicht weiß, ob der Kindersitz eventuell beschädigt ist.
  • Bevor man sich für ein Isofix-System entscheidet, sollte man sich vorab im Internet informieren, da nicht jedes Modell in jedem entsprechend ausgerüsteten Fahrzeug einsetzbar ist.
  • Die DGUV rät dringend davon ab, einfache Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne und Kopfstützen zu benutzen.

„Selbst der schönste Sitz bringt nichts, wenn er falsch installiert wird", warnt Bergmeier. Insbesondere mangelnde Sorgfalt kann zu Fehlern führen und damit den Schutz für die kleinen Passagiere verringern. Dass dies häufiger vorkommt, habe eine ADAC-Untersuchung aus dem Jahr 2008 gezeigt, nach der immerhin etwa jeder neunte Kindersitz falsch verwendet wurde.

(verpd) (ApoRisk)

 

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