Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
TIPPS
Eltern sind mit für das Wohlergehen ihrer Kinder verantwortlich - das gilt auch beim Autofahren. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gibt wichtige Sicherheitstipps.
Jährlich ereignen sich rund 1.000 Schulwegunfälle mit Kindern unter zwölf Jahren im elterlichen Auto. Damit dabei Unfälle mit schwerwiegenden Folgen vermieden werden, sind Kindersitze auch bei noch so kurzen Strecken unverzichtbar. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) im Rahmen ihrer Präventionskampagne „Risiko raus!" hin.
Eltern sollten immer darauf achten, dass ihre Kinder im Auto richtig gegen Unfälle abgesichert sind. Das gilt auch auf kurzen Strecken und besonders dann, wenn man sich in Eile befindet, so die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung |
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland sind in Paragraf 114 SGB VII aufgelistet und für unterschiedliche Personengruppen zuständig. Die Unfallkasse des Bundes ist beispielsweise Ansprechpartner für die Arbeitnehmer des Bundes, aber auch für besondere Personengruppen wie ehrenamtliche Helfer beim Deutschen Roten Kreuz, dem Technischen Hilfswerk und für Entwicklungshelfer. In den Unfallkassen der Länder und Unfallversicherungs-Verbänden der Gemeinden sind unter anderem die Angestellten des öffentlichen Dienstes sowie Kindergartenkinder, Schüler und Studenten versichert. Unternehmen und deren Beschäftigte gehören je nach Branche zu den entsprechenden gewerblichen oder landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften. Zudem gibt es noch Feuerwehr-Unfallkassen, eine Eisenbahn-Unfallkasse und eine Unfallkasse Post und Telekom, die für die Mitarbeiter oder Angehörige dieser Unternehmen und Organisationen zuständig sind. Nähere Informationen gibt es direkt beim zuständigen Unfallträger oder bei deren Spitzenverband, der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), beispielsweise unter der Telefonnummer 0800/6050404. |
Jedes Jahr gibt es circa 1.000 Kfz-Unfälle mit
Kindern auf dem Weg zur Schule oder von dort zurück. Auch wenn diese
Unfälle in den meisten Fällen nicht tödlich enden, so zeige diese Zahl
jedoch das reale Unfallrisiko, erklärt Dr. Walter Eichendorf,
stellvertretender DGUV-Hauptgeschäftsführer. „Wer Abstriche bei der
Sicherheit macht, geht ein beträchtliches Risiko ein", warnt Eichendorf.
Der stellvertretende DGUV-Hauptgeschäftsführer weist darauf hin, dass Kinder unter zwölf Jahre oder kleiner als 1,50 Meter nur in einem geeigneten und dem Alter entsprechenden Kindersitz im Auto mitfahren dürfen. Das gilt auch bei kurzen Strecken, die mit niedriger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.
Andreas Bergmeier, Referent Kinder und Jugendliche
beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat
erläutert, dass bei einem Unfall schon bei einer Geschwindigkeit von 30
km/h Kräfte auftreten, die schwere Verletzungen bei Kindern nach sich
ziehen können. Für die Auswahl des Kindersitzes gibt die DGUV folgende
Hinweise:
„Selbst der schönste Sitz bringt nichts, wenn er falsch installiert wird", warnt Bergmeier. Insbesondere mangelnde Sorgfalt kann zu Fehlern führen und damit den Schutz für die kleinen Passagiere verringern. Dass dies häufiger vorkommt, habe eine ADAC-Untersuchung aus dem Jahr 2008 gezeigt, nach der immerhin etwa jeder neunte Kindersitz falsch verwendet wurde.
(verpd) (ApoRisk)
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