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  • 27.08.2010 - Novo Nordisk will Großhändler verklagen
    27.08.2010 - Novo Nordisk will Großhändler verklagen
    MARKT – SKONTOVEREINBARUNGEN Berlin - Der Streit um die Lieferbedingungen des Pharmakonzerns Novo Nordisk droht zu eskalieren. Der Insulinhersteller prüft nach eigenen An...

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ApoRisk® Branchennachrichten - Markt:


SKONTOVEREINBARUNGEN

Novo Nordisk will Großhändler verklagen

 

Berlin  -  Der Streit um die Lieferbedingungen des Pharmakonzerns Novo Nordisk droht zu eskalieren. Der Insulinhersteller prüft nach eigenen Angaben rechtliche Schritte gegen verschiedene Pharmagroßhändler. Es geht um den Vorwurf der Lieferunfähigkeit, den der Konzern für unhaltbar hält.

Nicht lieferfähig? Novo Nordisk prüft rechtliche Schritte gegen Pharmagroßhändler. Foto: Elke Hinkelbein

Nicht lieferfähig? Novo Nordisk prüft rechtliche Schritte gegen Pharmagroßhändler. Foto: Elke Hinkelbein

Novo Nordisk hatte Anfang August seine Skontoregelungen erheblich gekürzt. Einige Großhändler hatten sich geweigert, die neuen Bedingungen zu akzeptieren, und handschriftlich unter Bezugnahme auf die alten AGB bestellt. Der Hersteller hatte solche Aufträge nicht ausgeführt.

Mittlerweile leeren sich daher offenbar die Bestände in den Großhandelsniederlassungen. In der Apotheken-EDV sind einige Produkte des Herstellers bereits als defekt gelistet, so dass den Apotheken nur der Umweg über die Direktbelieferung bleibt. Laut Novo Nordisk haben sich bereits die ersten Ärzte gemeldet, denen aufgrund der Lieferprobleme eine vorsorgliche Umstellung der Patienten geraten wurde.

Der Konzern sieht das Problem nicht bei sich. Die Anpassung der Konditionen habe keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Verfügbarkeit der Produkte. „Wir bieten allen unseren Vertriebspartnern weiterhin angemessene Zahlungsbedingungen", sagt Jörn Oldigs, Geschäftsführer von Novo Nordisk in Deutschland.

Rechtlich geprüft wird nun, inwiefern einige Firmen Falschinformationen verbreitet haben, was die Lieferfähigkeit des Herstellers betrifft. „Vom Hersteller nicht geliefert", speist etwa die Anzag als Begründung in die Apotheken-EDV.

„Wir sind voll lieferfähig", sagt Oldigs. Novo Nordisk stelle genügend Arzneimittel für die kontinuierliche Belieferung von pharmazeutischem Großhandel und Apotheken bereit und erfülle damit die gesetzlichen Verpflichtungen.

Oldigs fordert die Großhändler auf, ebenfalls ihrer gesetzlichen Lieferverpflichtung nachzukommen. Eine rechtliche Handhabe diesbezüglich haben laut Unternehmen aber nur die Apotheken, die nicht beliefert werden.

Patrick Hollstein, Freitag, 27. August 2010, 11:22 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

 

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