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VIDEOAPOTHEKEN
Berlin - Mit der Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) könnten auch Videoapotheken erlaubt werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) diskutiert mit den Apothekerverbänden über eine Abgrenzung zu Rezeptsammelstellen. Unterdessen wirbt der Unternehmer Ulrich Baudisch mit einer eigenen Erhebung für den Einsatz seiner Videoapotheke CoBox.
Videobox statt Apotheke: Der Unternehmer Ulrich Baudisch will die Arzneimittelversorgung auf dem Land sichern. Foto: CoBox
Für die Studie hatte Baudisch eine eigene Auswahl von Gemeinden in
allen Bundesländern außer Berlin, Hamburg, Bremen und dem Saarland
untersucht. In insgesamt 1660 Gemeinden mit 2500 bis 5000 Einwohnern
wurden die Apotheken gezählt. 325 Ortschaften - also knapp 20 Prozent -
müssen demnach ohne Apotheke auskommen.
Die nächste Apotheke liegt laut Erhebung bei 107 dieser Gemeinden zwei
bis fünf Kilometer entfernt, bei weiteren 179 Gemeinden sind es
zwischen fünf und zehn Kilometer. Für die Einwohner jeder zehnten
Gemeinde ist die Entfernung noch größer. Aus den erhobenen Daten geht
allerdings nicht hervor, ob die Gemeinden über Rezeptsammelstellen mit
Arzneimitteln versorgt werden.
Trotzdem ist Baudisch zufolge die Versorgung auf dem Land schon heute
nicht mehr gesichert: „Natürlich haben positiv formuliert 80 Prozent
der Ortschaften eine optimale Versorgung. Aber die Frage ist: Reicht
uns das?", so Baudisch gegenüber APOTHEKE ADHOC. Videoapotheken könnten
aus seiner Sicht in ländlichen Gebieten eine Lücke schließen - auch in
der Beratung. „Die Phase mit Blechbriefkästen als Rezeptsammelstellen
müssen wir überwinden", sagte Baudisch.
Die CoBox ist eine geschlossene Kabine, bei der Patienten per
Videokonferenz Kontakt zu der angeschlossenen Apotheke aufnehmen und
ihre Rezepte hinterlegen können. Die Arzneimittel werden per
Botendienst oder Versand geliefert. Bislang gibt es acht dieser
Videoapotheken in Hessen, in anderen Bundesländern verhandelt Baudisch
noch mit den Behörden über die Auflagen.
So legt der Unternehmer selbst Wert auf den regionalen Bezug. In seiner
Stellungnahme zur ApBetrO-Novelle will er sich für eine
Entfernungsobergrenze zur betreibenden Apotheke einsetzen; analog zu
den Regelungen bei Filialapotheken. „Wir wollen das Risiko einer
versteckten Kettenbildung auf jeden Fall verhindern", sagt Baudisch.
Fraglich ist, ob diese Grenze leicht zu ziehen sein wird, denn der
Druck von außen steigt bereits: Mehrere große Versandapotheken -
deutsche und niederländische - haben Baudisch zufolge bereits
angeklopft. Er habe abgelehnt. „Ich sehe da keine Gesprächsbasis", so
Baudisch. Der Bundesverband der Versandapotheken (BVDVA) hält nichts
von der Maximalentfernung.
Alexander Müller, Montag, 23. August 2010, 15:20 Uhr
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