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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
HERSTELLERABSCHLAG
Berlin - Die niederländische Versandapotheke DocMorris kann seit August wie jede andere Apotheke die Herstellerabschläge abwickeln. Die Celesio-Tochter ist mit Wirkung zum 1. August dem Rahmenvertrag nach §130a SGB V beigetreten. Der Vertrag regelt die Abrechnung mit den Rechenzentren inklusive Datenlieferung und Verwertungsverbot.
Partner der Hersteller: DocMorris ist dem Rahmenvertrag zur Abrechnung beigetreten. Foto: Elke Hinkelbein
Der Rahmenvertrag ist zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und
den Herstellerverbänden VFA, BPI, BAH, Deutscher Generikaverband und
Pro Generika geschlossen. Die Vereinbarung ist zum Jahresanfang in
Kraft getreten und hatte damit den alten Rahmenvertrag aus 2006
abgelöst. Zum Beitritt reicht eine Erklärung der Apotheke aus.
Den Beitritt zum Rahmenvertrag nach § 129 SGB V, in dem unter anderem
die Aut-idem-Regelung und die Importquote geregelt sind, hatte
DocMorris bereits im November 2008 erklärt. Die Vertragspartner,
GKV-Spitzenverband und DAV, hatten daraufhin Bedingungen für den
Beitritt ausländischer Versandapotheken vereinbart. Mit Wirkung zum 1.
Februar hatte DocMorris erneut den Beitritt zum Rahmenvertrag erklärt.
Umstritten war aber, ob die Versandapotheke damit schon Anspruch auf
Erstattung der Herstellerabschläge hat. Das genaue Procedere ist im
Rahmenvertrag nach § 130a geregelt. Mit dem Beitritt zu diesem Vertrag
dürften die Ansprüche jetzt auch rechtlich abgesichert sein. Einem
Celesio-Sprecher zufolge hatte sich der Konzern bislang mit einigen
Herstellern individuell geeinigt. Ob DocMorris an Forderungen aus den
Vorjahren festhält, wollte der Celesio-Sprecher gegenüber APOTHEKE
ADHOC nicht kommentieren.
Alexander Müller, Dienstag, 17. August 2010, 09:46 Uhr
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