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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
KOMMENTAR
Berlin - Vielleicht
hat Novo Nordisk einfach zugehört, als Phagro-Chef Dr. Thomas Trümper
jüngst eine Weitergabe der anstehenden Honorarkürzungen an die
Apotheken ankündigte. Zugehört und Schlüsse gezogen: Niemand hat
Anspruch auf Einkaufsvorteile, schon gar nicht, wenn die Politik gerade
Geld einsammelt. Wenn diese Logik die Großhändler jetzt selbst trifft,
sollten sie ihre Verantwortung nicht aus den Augen verlieren.
Erst vor einem Jahr hatten sich die Vollversorger einen
Belieferungsanspruch ins Gesetz schreiben lassen - wegen der
ausufernden Direktlieferungen der Hersteller. Das schien vernünftig,
denn ohne die Leistungen des Großhandels könnten die Apotheken ihrem
Versorgungsauftrag nicht nachkommen. Zum Belieferungsanspruch gehört
aber auch eine Belieferungspflicht - die bedarfsgerechte und
kontinuierliche Belieferung der Apotheken.
Nun hat ein Hersteller seine Skonto-Regelung gekappt. Das mag vorkommen
und im Einzelfall ein gravierender Einschnitt sein. Deshalb aber die
Versorgung riskieren? Diabetiker sind auf Insuline angewiesen und
dürfen nicht unter einem Konditionenstreit vorgelagerter Handelsstufen
leiden.
Wer Teil des Versorgungsauftrags sein will, der muss ihn auch ernst
nehmen. Da hilft es nichts, mit dem Finger auf Andere zu zeigen. Wer
wegen einer Skontokürzung die Belieferung einstellt, der hat den
Versorgungsauftrag nicht verstanden. Der entzieht sich seiner Pflicht -
und ist eben doch nur Händler.
Patrick Hollstein, Montag, 16. August 2010, 10:13 Uhr
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