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NICHTRAUCHERSCHUTZ
Karlsruhe - Das bundesweit strengste Rauchverbot in Bayern verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht verwarf eine Verfassungsbeschwerde gegen die Regelung als unbegründet. Der Gesetzgeber dürfe ein striktes Rauchverbot verhängen; dabei müsse er sich nicht auf Ausnahmeregelungen einlassen, heißt es in dem Beschluss.
Gesundheit wichtiger als Freiheit: Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische Rauchverbot bestätigt. Foto: Elke Hinkelbein
Doch die Wirte in Bayern geben nicht auf. Diese Woche werde
Verfassungsbeschwerde beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof
eingereicht, sagte der Vorsitzende des Vereins zur Erhaltung der
bayerischen Wirtshauskultur, Franz Bergmüller.
In Bayern gilt seit dem 1. August die bundesweit strengste Regelung zum
Schutz von Nichtrauchern. Per Volksentscheid wurden die zuvor
bestehenden Ausnahmen etwa für Bierzelte und kleine Einraumgaststätten
ebenso gestrichen wie die Möglichkeit, Nebenräume für Raucher
einzurichten.
Drei Beschwerdeführer hatten in Karlsruhe gegen diese Verschärfung
geklagt: eine Raucherin, eine Gastwirtin, die einen erheblichen Teil
ihres Umsatzes mit geschlossenen Gesellschaften in Nebenräumen erzielt,
sowie die Betreiberin eines „Pilslokals", die geltend gemacht hatte, es
würden „nur rauchende Gäste eingelassen".
Die Karlsruher Richter nahmen die Beschwerde nicht zur Entscheidung an,
da sie unbegründet sei. Hierbei verwiesen sie auf ihr Grundsatzurteil
vom 30. Juli 2008. Demnach ist es nicht zu beanstanden, wenn der
Gesetzgeber den Gesundheitsschutz höher bewertet als die Berufsfreiheit
der Gastwirte und die Verhaltensfreiheit der Raucher.
Entscheide sich der Gesetzgeber für ein striktes Rauchverbot in allen
Gaststätten, „so darf er dieses Konzept konsequent verfolgen und muss
sich auch nicht auf Ausnahmeregelungen für reine Rauchergaststätten
einlassen", heißt es in dem Beschluss. Solche Ausnahmen seien
„praktisch nicht zu kontrollieren und würden geradezu zur Umgehung des
Verbots einladen". Ein generelles Rauchverbot sei nicht
unverhältnismäßig, so die Karlsruher Richter.
dpa, Mittwoch, 04. August 2010, 14:16 Uhr
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