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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
REZEPTABRECHNUNG
Berlin - Die Rezeptabrechnung mit den Krankenkassen ist heute so komplex, dass eine Apotheke sie weder organisatorisch noch finanziell alleine bewältigen könnte. Deshalb übernehmen Rechenzentren das Scannen der Rezepte, die Logistik und die Abrechnung. Je nach Anbieter unterscheiden sich die Prozesse leicht, der technische Aufwand bleibt aber immer derselbe.
Hightech in der Abrechnung: Ein Hochleistungsscanner liest 100.000 Rezepte pro Stunde ein. Foto: VSA
Die Rezepte werden normalerweise zweimal monatlich in der Apotheke
abgeholt, gegen Aufpreis sind bei den meisten Rechenzentren auch
kürzere Abstände möglich. Die standeseigenen Rechenzentren setzen für
die Abholung der Rezepte häufig den Großhandel ein. Andere Anbeiter,
darunter viele kleine Rechenzentren, beschäftigen eigene Logistiker.
Einen dritten Weg geht die AvP aus Düsseldorf: In Zusammenarbeit mit
DHL Express sollen die Sendungen über den Einsatz einer
RFID-Technologie sicherer werden.
Geht ein Rezept auf dem Weg zum Rechenzentrum verloren, hat die
Apotheke trotzdem keinen Verlust: „Unsere Dienstleistung beginnt in dem
Moment, in dem der Apotheker ein verschriebenes Medikament abgibt. Denn
von diesem Zeitpunkt an ist das Rezept, das für den Apotheker ja bares
Geld wert ist, versichert", erklärte ein Sprecher der VSA gegenüber
APOTHEKE ADHOC.
Grenzen der Technik: Gerade bei handschriftlichen Vermerken werden die Rezepte von Mitarbeitern der Rechenzentren kontrolliert. Foto: APOTHEKE ADHOC
Im Rechenzentrum werden die Rezepte digitalisiert, das Erstellen
der Images und die elektronische Abrechnung sind gesetzlich
vorgeschrieben. Hochleistungsscanner schaffen mehr als 100.000 Rezepte
in der Stunde. Da keine Technik fehlerfrei arbeitet und nicht alle
Ärzte und Apotheker modernste Drucker verwenden, müssen circa 15
Prozent der Rezepte von Mitarbeitern kontrolliert werden. Viele
Rechenzentren bieten auch eine Rezeptprüfung an, um Retaxationen schon
im Vorfeld zu vermeiden.
Die Krankenkassen bekommen alle Daten digital sowie zusätzlich die
Originale auf dem Postweg. Die Rechenzentren müssen also alle Rezepte
nach Krankenkassen sortieren, verpacken und verschicken. Monat für
Monat werden 35 Millionen Rezepte mit rund 50 Millionen verordneten
Medikamenten verschickt. Jede Verordnung wird von den Rechenzentren mit
einem individuellen Code bedruckt, damit sie gegebenenfalls im Lager
leichter gefunden wird. Die Krankenkassen müssen die Originale mehrere
Jahre aufbewahren.
Bei der Abrechnung bekommen die Krankenkassen alle Daten bis ins
Detail, also jeden Einzelposten auf jedem Einzelrezept. Die Aufstellung
samt Rechnung geht wiederum digital und in Papierform an die Kassen.
Aus diesem Grund haben sich die Rechenzentren auch darüber geärgert,
dass die Kassen für die Rückabwicklung des Kassenabschlags 2009 erneut
Daten angefordert hatten.
Logistik inklusive: Alle zwei Wochen werden die Rezepte in der Apotheke abgeholt. Foto: APOTHEKE ADHOC
Auch die Apotheken bekommen eine Abrechnung, allerdings weniger
aufwendig: Angegeben sind die Anzahl der Rezepte, das Gesamtvolumen der
Abrechnung sowie die Gebühren des Rechenzentrums. Ausgewiesen werden
zusätzlich Hersteller- und Kassenabschlag, Zuzahlungen, Retaxationen
sowie die Verteilung der Mehrwertsteuersätze. Die Apotheken können
Einzelverordnungen je nach Anbieter in einem gesicherten Bereich auf
der Homepage des Rechenzentrums einsehen.
Eine besondere Rolle spielt der Herstellerabschlag. Dabei gehen die
Rechenzentren für die Apotheken finanziell in Vorleistung. Denn die
Krankenkassen erhalten schon bei der Abrechnung das Geld, während die
Hersteller laut Rahmenvertrag ein Zahlungsziel von zwölf Tagen haben.
Kritisch wird es nur, wenn sich Unternehmen und Kassen über die
Abschlagspflicht einzelner Produkte nicht einig sind. Dann müssen - wie
jetzt bei der „Blacklist" - die Apotheken und ihre Rechenzentren den
Streit ausbaden.
Für ihre Dienstleistungen werden die Rechenzentren von den Apotheken in
den meisten Fällen prozentual am Rezeptumsatz beteiligt, Pauschalen
sind die Ausnahme. Marktüblich sind zwischen 0,2 und 0,3 Prozent des
Umsatzes. Sonderleistungen - etwa schnellere Zahlungen - können gegen
Aufschlag vereinbart werden. Überhaupt ist die Geschwindigkeit bei der
Abrechnung ein entscheidendes Kriterium, zumal die Liquidität für viele
Apotheken immer wichtiger wird.
Alexander Müller, Mittwoch, 28. Juli 2010, 15:02 Uhr
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