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BESTECHUNGSVORWURF
Berlin - Wegen des Verdachts auf Bestechung im geschäftlichen Verkehr hat die Staatsanwaltschaft Erfurt Anklage gegen eine Außendienstmitarbeiterin des Generikakonzerns Ratiopharm erhoben. Ein Sprecher der Behörde bestätigte einen entsprechenden Bericht des MDR-Thüringen. Die Angeschuldigte soll zwischen 2003 und 2005 in 25 Fällen Ärzte beschenkt haben, damit diese vermehrt Ratiopharm-Präparate verschreiben. Weil die Gutscheine oder Geschenke wie Chipkarten-Lesegeräte jeweils nur einen Wert von rund 200 Euro hatten, wurden die Verfahren gegen mehrere Ärzte eingestellt.
Geschenke für Verschreibungen: Gegen mehrere Ärzte und Ratiopharm-Mitarbeiter wird bundesweit ermittelt. Foto: Elke Hinkelbein
Der Fall steht im Zusammenhang mit bundesweiten Ermittlungen. Die
Staatsanwaltschaft Ulm hatte 2009 etliche Verfahren an
Staatsanwaltschaften im gesamten Bundesgebiet abgegeben. Anklage
erhoben hat bis jetzt außer Erfurt aber nur die Staatsanwaltschaft
Braunschweig. Etliche Ermittlungsverfahren gegen Ärzte und
Ratiopharm-Mitarbeiter wurden bereits eingestellt.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Erfurt sind insofern überraschend.
Denn die Ulmer Ermittler hatten den Tatbestand der Bestechung bereits
relativ früh verworfen. Auch einem Gutachten der
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt zufolge verstießen die
Vereinbarungen nicht gegen geltendes Recht. Die Behörden in Frankfurt,
Bielefeld, Bochum und Paderborn hatten ihre Fälle zu den Akten gelegt.
Ratiopharm will nicht immer wieder von der Vergangenheit eingeholt
werden und bleibt bei den gewohnten Formulierungen: „Das betrifft
Vorgänge aus den Jahren 2002 bis 2005. Dabei ist weder ein Schaden
entstanden noch wurde aus unserer Sicht ein Straftatbestand erfüllt",
so ein Konzernsprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Der Generikahersteller
hat aus der Geschichte gelernt: „Ratiopharm nimmt seit Jahren Abstand
von Vertriebspraktiken, die in der Öffentlichkeit als unredlich
empfunden werden könnten", so der Sprecher.
Alexander Müller, Mittwoch, 21. Juli 2010, 16:40 Uhr
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