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hier ist der vollständige Text für Sie:
LEBENSMITTELRECHT
Berlin - Lebensmittel,
die bestimmte künstliche Farbstoffe enthalten, müssen ab morgen einen
Warnhinweis auf der Packung tragen. Nach einer EU-Verordnung muss der
Satz „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen" mit
aufgedruckt sein. Die neue Regelung gilt für die Farbstoffe Tartrazin
(E 102), Chinolingelb (E104), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122),
Cochenillerot A (E 124) und Allurarot AC (E129).
Die synthetischen Farbstoffe sind laut Bund für Lebensmittelrecht und
Lebensmittelkunde (BLL) häufig in Süßigkeiten wie Bonbons, Lutschern und
Kaugummis sowie Limonaden zu finden. Sie können auch Pudding oder
Speiseeis beigemischt sein.
Verbraucherschützer wenden sich schon lange gegen diese künstlichen
Zusätze, die im Verdacht stehen, Allergien oder Krebs auszulösen. Eine
Studie der britischen Universität Southampton hatte 2007 auch einen
Zusammenhang zwischen Hyperaktivität, Aggressivität und
Konzentrationsschwierigkeiten bei Kindern und dem Genuss von Süßigkeiten
mit diesen Farbstoffen gefunden.
Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA kam 2008 zu dem
Schluss, dass die britische Studie keine ausreichenden Beweise dafür
liefere, dass die Farbstoffe mit Hyperaktivität bei Kindern in
Zusammenhang stehen. Das EU-Parlament entschied sich dennoch für einen
Warnhinweis auf Lebensmitteln, die solche Farbstoffe enthalten.
Die deutsche Lebensmittelwirtschaft kritisierte die Neuregelung:
„Gefühlte Risiken machen Verbraucher unsicher", sagte Matthias Horst,
Hauptgeschäftsführer des Bundes für Lebensmittelrecht. Grundlage für
solche Warnhinweise dürften nur belastbare, wissenschaftlich ermittelte
Daten sein, die sich auf wirkliche Gesundheitsrisiken beziehen. Diese
lägen hier nicht vor.
Verbraucherschützer argumentieren, dass sich künstliche Farbstoffe durch
natürliche ersetzen lassen. Dazu zählten zum Beispiel Frucht- und
Pflanzenextrakte wie Beetenrot, Spinatextrakt, Holunder oder
Carotinoide.
dpa, Montag, 19. Juli 2010, 15:26 Uhr
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