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  • 19.07.2010 - Warnhinweise für Chinolingelb
    19.07.2010 - Warnhinweise für Chinolingelb
    PANORAMA – LEBENSMITTELRECHT Berlin - Lebensmittel, die bestimmte künstliche Farbstoffe enthalten, müssen ab morgen einen Warnhinweis auf der Packung tragen. Nach einer ...

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ApoRisk® Branchennachrichten - Panorama:


LEBENSMITTELRECHT

Warnhinweise für Chinolingelb

 

Berlin  -  Lebensmittel, die bestimmte künstliche Farbstoffe enthalten, müssen ab morgen einen Warnhinweis auf der Packung tragen. Nach einer EU-Verordnung muss der Satz „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen" mit aufgedruckt sein. Die neue Regelung gilt für die Farbstoffe Tartrazin (E 102), Chinolingelb (E104), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot A (E 124) und Allurarot AC (E129).

Die synthetischen Farbstoffe sind laut Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) häufig in Süßigkeiten wie Bonbons, Lutschern und Kaugummis sowie Limonaden zu finden. Sie können auch Pudding oder Speiseeis beigemischt sein.

Verbraucherschützer wenden sich schon lange gegen diese künstlichen Zusätze, die im Verdacht stehen, Allergien oder Krebs auszulösen. Eine Studie der britischen Universität Southampton hatte 2007 auch einen Zusammenhang zwischen Hyperaktivität, Aggressivität und Konzentrationsschwierigkeiten bei Kindern und dem Genuss von Süßigkeiten mit diesen Farbstoffen gefunden.

Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA kam 2008 zu dem Schluss, dass die britische Studie keine ausreichenden Beweise dafür liefere, dass die Farbstoffe mit Hyperaktivität bei Kindern in Zusammenhang stehen. Das EU-Parlament entschied sich dennoch für einen Warnhinweis auf Lebensmitteln, die solche Farbstoffe enthalten.

Die deutsche Lebensmittelwirtschaft kritisierte die Neuregelung: „Gefühlte Risiken machen Verbraucher unsicher", sagte Matthias Horst, Hauptgeschäftsführer des Bundes für Lebensmittelrecht. Grundlage für solche Warnhinweise dürften nur belastbare, wissenschaftlich ermittelte Daten sein, die sich auf wirkliche Gesundheitsrisiken beziehen. Diese lägen hier nicht vor.

Verbraucherschützer argumentieren, dass sich künstliche Farbstoffe durch natürliche ersetzen lassen. Dazu zählten zum Beispiel Frucht- und Pflanzenextrakte wie Beetenrot, Spinatextrakt, Holunder oder Carotinoide.

dpa, Montag, 19. Juli 2010, 15:26 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

 

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