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PANTOPRAZOL-PATENT
Berlin - Der schweizerische Pharmakonzern Nycomed hat im Patentstreit um seinen Blockbuster Pantoprazol in den USA erneut einen Erfolg erzielt: Das US-Bezirksgericht New Jersey bestätigte sein Urteil vom April dieses Jahres und erklärte das Patent für den Protonenpumpenhemmer für gültig. Die Richter erkannten auch den Parallelvertrieb mit Wyeth als legal an.
Konkurrenz trotz Patent: Das Pantoprazol-Patent von Nycomed ist gültig, dennoch darf es weiterhin Generika geben. Foto: Nycomed
Der Konzern hatte gegen Teva und den indischen Generikahersteller Sun
Klage wegen Patentverletzung eingereicht, weil die Firmen Ende 2007
beziehungsweise Anfang 2008 eigene Pantoprazol-Produkte auf den Markt
gebracht hatten. Das Pantoprazol-Patent in den USA läuft nach Angaben
von Nycomed erst im Januar 2011 aus. Im Januar 2008 hatte Nycomed
allerdings mit Wyeth als Vertriebspartner ein eigenes Generikum
eingeführt.
Trotz des Urteils können die Generika vorerst auf dem Markt bleiben.
Wie Teva und Sun mitteilten, untersagte ihnen das Gericht nicht, ihre
Produkte auch vor Ablauf des Patents weiter zu verkaufen. Grund sind
den Angaben zufolge weitere anhängige Klagen im Zusammenhang mit dem
Patent.
Nycomed kündigte unterdessen an, Teva und Sun auf Schadenersatz zu
verklagen. Im Jahr 2007 habe Protonix Umsätze in Höhe von 1,9
Milliarden US-Dollar (umgerechnet etwa 1,47 Milliarden Euro)
eingespielt, nach der Einführung der Generika seien die Verkäufe
beträchtlich gesunken.
APOTHEKE ADHOC, Montag, 19. Juli 2010, 12:08 Uhr
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