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APOTHEKENBETRIEBSORDNUNG
Berlin - Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will nach Gesprächen mit den Apothekerverbänden noch einmal über die geplante Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) nachdenken. Bei der fünfstündigen „informellen Erörterung" im BMG in Bonn konnten Beteiligten zufolge alle Argumente „in konstruktiver Atmosphäre" ausgetauscht und einige Missverständnisse ausgeräumt werden.
"Konstruktive Gespräche": Das BMG will nach einem Treffen mit den Apothekerverbänden über die Novelle der ApBetrO nachdenken. Foto: Elke Hinkelbein
So stellte das BMG klar, dass das Nachtdienstzimmer weiterhin zur Fläche
von mindestens 110 Quadratmetern dazu gezählt werden darf, solange es
zur Raumeinheit gehört. Externe Räume sollen jedoch nicht mehr gelten,
damit nicht mit übertrieben großen Nachtdienstzimmern die Mindestfläche
erreicht wird. Im offiziellen Entwurf der Novelle soll der Passus nun
klarer formuliert werden.
Auch in puncto Anwesenheitspflicht soll ein Missbrauch durch verschärfte
Pflichten des Apothekenleiters unterbunden werden. Aufsichtsbehörden
hatten demnach in vielen Fällen zu lange Abwesenheiten festgestellt. Die
Beschränkung der meldefreien Abwesenheit auf wenige Tage soll Verstöße
justiziabel machen. Ob es tatsächlich bei lediglich drei erlaubten
Fehltagen bleibt, ist offen geblieben. Offenbar ist die Zeitspanne noch
diskutabel.
Die Vorschrift, dass PTA künftig alle Rezepte vor der Abgabe vorzeigen
müssen, lehnten alle Verbände ab. Auch gegen die Rücknahme von bereits
abgegebenen Arzneimitteln stellten sich die Apotheker. Das BMG hatte
sich offenbar angesichts der Debatten um Arzneimittelverschwendung eher
politisch motiviert zu diesem Schritt entschlossen. In der Umsetzung
könnte die Änderung Beobachtern zufolge ohne praktische Relevanz
bleiben, indem die Vorgaben für die Kontrolle streng angelegt werden.
An der eindeutigen Abgrenzung der Rezeptur will das BMG dagegen offenbar
festhalten. Das Ministerium habe damit eine langjährige Forderung der
Aufsichtsbehörden aufgegriffen, heißt es. Demnach sollen am
Rezepturarbeitsplatz künftig nur noch keimarme Darreichungsformen
hergestellt werden dürfen. Als Alternative zu baulichen Veränderungen
wurde der Einsatz von Sterilwerkbänken diskutiert. Tee soll nach Willen
des BMG künftig nicht mehr in der Rezeptur abgefüllt werden. Ein extra
Raum brauchen die Apotheken nicht, anscheinend soll eine Teeecke
ausreichen.
Auch beim Thema Beratung könnten die Konsequenzen der Novelle weniger
gravierend sein als befürchtet: Zwar will das BMG, dass persönliche
Gespräche künftig nicht mehr von anderen Personen mitgehört werden
können. Allerdings sollen auch organisatorische Maßnahmen wie zum
Beispiel Abstandhalter oder Barrieren auf dem HV-Tisch ausreichen. Ist
absolute Diskretion erforderlich, muss es die Möglichkeit geben, in
einen separaten Raum auszuweichen.
Im Produktangebot einer Apotheke sollen Arzneimittel künftig klar im
Vordergrund stehen. Die strenge Begrenzung, wonach Nicht-Arzneimittel
nur 30 Prozent der Gesamtoffizinfläche ausmachen dürfen, könnte
allerdings noch gelockert werden, heißt es aus der Verhandlung.
Heftige Diskussionen gab es um die Frage, ob die Regeln der guten
Herstellungspraxis (GMP) künftig auch für Apotheken gelten sollten. Bei
der Verblisterung und der Zytostatikaherstellung verwiesen die Apotheker
auf die bereits bestehenden Leitlinien der Bundesapothekerkammer. Das
BMG stellte den Informationen zufolge in Aussicht, dass die strengen
Industriemaßstäbe nicht komplett auf die Apotheken übertragen werden
sollen.
Das BMG habe zudem signalisiert, dass der bisherige inoffizielle Entwurf
keinen Entgültigkeitscharakter hat. Die Meinung der Fachleute soll nun
noch in den offiziellen Entwurf einfließen. Die heutige Diskussion wird
protokolliert. Anschließend haben die Verbände noch einen Monat lang
Zeit, Hinweise einzubringen.
Désirée Kietzmann, Donnerstag, 15. Juli 2010, 17:36 Uhr
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