ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 16.07.2010 - Keine EU-Öffnungszeiten für Apotheken
    16.07.2010 - Keine EU-Öffnungszeiten für Apotheken
    INTERNATIONALES – EUGH-URTEIL Berlin - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fühlt sich nicht zuständig, was nationale Regelungen zu Öffnungszeiten und Zwangsschließunge...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Branchennachrichten - Internationales:


EUGH-URTEIL

Keine EU-Öffnungszeiten für Apotheken

 

Berlin  -  Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fühlt sich nicht zuständig, was nationale Regelungen zu Öffnungszeiten und Zwangsschließungen von Apotheken angeht. Die EU-Richter in Luxemburg wiesen ein Vorlageverfahren eines italienischen Verwaltungsgerichts als unzulässig ab, das eine Apothekerin aus Rom angestoßen hatte. Wie schon der finnische Generalanwalt Niilo Jääskinen fanden auch die Richter, dass das Gericht die falschen Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gestellt hatte.

Nicht zuständig: Der EuGH beschäftigt sich nicht mit Öffnungszeiten
 von Apotheken. Foto: Elke Hinkelbein

Nicht zuständig: Der EuGH beschäftigt sich nicht mit Öffnungszeiten von Apotheken. Foto: Elke Hinkelbein

Emanuela Sbarigia hatte sich zuvor durch die Instanzen geklagt, weil ihr die zuständigen Behörden eine Befreiung von den ihr auferlegten Betriebsferien ebenso verweigert hatten wie die Öffnung außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten sowie an Feiertagen. Die Apotheke der Pharmazeutin liegt in der Fußgängerzone im historischen Zentrum von Rom; weil vor allem Touristen zu den Kunden gehören, hatte Sbarigia einen Ausnahmeantrag gestellt.

Das Verwaltungsgericht hatte in seiner Vorlage die Frage gestellt, ob die italienischen Vorschriften mit dem EU-Wettbewerbsrecht und den Maßnahmen der EU zur Verbesserung und zum Schutz der Gesundheit vereinbar seien.

Nach Ansicht der EU-Richter kommt keine der verschiedenen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts für eine Auslegung bezüglich der italienischen Vorgaben infrage: Eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit sei ebenso wenig zu erkennen wie Verstöße gegen EU-Wettbewerbsrecht. Auch die vom Gericht angestrengten Verfahrensvorschriften und Übergangsbestimmungen spielten keine Rolle. Schon der Generalanwalt hatte zuvor nicht geprüft, ob die Regelungen an anderer Stelle gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen. Pech für die Apothekerin: Falsche Fragen, keine Antwort.

Patrick Hollstein, Freitag, 16. Juli 2010, 08:48 Uhr

Lesen Sie auch

EU-Generalanwalt: Zwangsurlaub für Apotheker

EU-Generalanwalt: Fremdbesitzverbot gilt trotz Fremdbesitz

EuGH-Urteil: Länder dürfen Apotheken verbieten

(APOTHEKE ADHOC)

 

Weitere Meldungen


DIE ZUSÄTZLICHE PRIVATE ABSICHERUNG DER BERUFSUNFÄHIGKEIT IST EIN MUSS FÜR JEDEN APOTHEKER
Eine professionelle Vertretung für Urlaub, Krankheit oder Berufsunfähigkeit schont die Nerven
http://www.aporisk.de

WARUM GEHÖREN ALLE ELEKTRONIKRISIKEN IN JEDE UMFASSENDE APOTHEKENVERSICHERUNG ?
Die Politik fordert - Apotheker sollen Teil der Aufgaben von Ärzten übernehmen
http://www.aporisk.de

APOTHEKENNACHFOLGE-REGELUNG
Existenzgründung, Kauf oder Pacht: die Apothekenübergabe ist eine Entscheidung fürs Leben
http://www.aporisk.de

APOTHEKENZAHL IN DEUTSCHLAND SINKT ERSTMALS SEIT 2003
Ludwig Erhards freie Marktwirtschaft - oder wie Apotheken erfolgreich sein können
http://www.aporisk.de

MEHR FREIRAUM FÜR WICHTIGE AUFGABEN
Die Deutschen suchen privat die Risiko- und Bestandsabsicherung - geschäftlich ist sie noch wichtiger
http://www.aporisk.de

ARZNEIMITTELLIEFERVERTRÄGE
Bei Apothekenrisiken auf die richtigen Allianzen setzen
http://www.aporisk.de

PRESSEMITTEILUNG
Kosten senken im Apothekenbetrieb durch eine Geschäftsversicherung für (fast) alle Risiken
http://www.aporisk.de

www.pharm-assec.de | www.apo-versicherung.de | www.apotheker-versicherung.com | www.apotheken-versicherung.info | www.apothekerversicherung.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken