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hier ist der vollständige Text für Sie:
ALTARZNEIMITTEL
Berlin - Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will, dass Apotheken künftig nicht verwendete Arzneimittel zurück nehmen und nach Prüfung erneut abgeben. Die Idee, die aus einem Entwurf zur Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) hervorgeht, sorgte bei vielen Apothekern für Irritationen. Nicht nur hinsichtlich der Qualitätskontrolle und Abrechnung gibt es Bedenken. Denn das Ministerium stellt sich mit seinem Vorschlag gegen eine Leitlinie der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Wiederverwertung umstritten: Zurück genommene Arzneimittel sollen zwar nicht gespendet, aber vielleicht bald wieder abgegeben werden. Foto: Marcus Witte
In ihren Leitlinien für Arzneimittelspenden empfiehlt die WHO, dass
keine Medikamente gespendet werden sollten, die von Patienten an
Apotheken zurück gegeben wurden. Auch kostenlose Arztmuster sieht die
WHO kritisch.
In vielen Ländern sei es nicht erlaubt, zurück gegebene Arzneimittel an
andere Patienten erneut anzugeben, weil die Qualität nicht garantiert
werden könne, heißt es in der Leitlinie. Aus diesem Grund sollten diese
Arzneimittel auch nicht gespendet werden. Nach Angaben der WHO gibt es
in immer mehr Ländern ein Verbot gegen die Wiederverwendung.
Den ersten Schritt in eine andere Richtung ist Deutschland bereits
gegangen. In der Heimversorgung ist es schon heute möglich, nicht mehr
benötigte Betäubungsmittel (BTM) wieder zu verwenden. Dies gilt
allerdings nur für BTM, die unter der Verantwortung des verordnenden
Arztes gelagert wurden. Er darf das BTM für andere Patienten weiter
verschreiben oder an eine Apotheke zurückgeben. Nach Angaben des
Bundesverbands klinik- und heimversorgender Apotheker (BVKA) wird diese
Möglichkeit allerdings kaum praktiziert.
Im BMG wollte man die Pläne mit Verweis auf den noch nicht abgestimmten
Entwurf nicht kommentieren.
Désirée Kietzmann, Dienstag, 13. Juli 2010, 19:55 Uhr
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