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  • 13.07.2010 - ApBetrO kollidiert mit WHO-Vorgaben
    13.07.2010 - ApBetrO kollidiert mit WHO-Vorgaben
    APOTHEKENPRAXIS – ALTARZNEIMITTEL Berlin - Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will, dass Apotheken künftig nicht verwendete Arzneimittel zurück nehmen und nach Prüf...

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ApoRisk® Branchennachrichten - Apothekenpraxis:


ALTARZNEIMITTEL

ApBetrO kollidiert mit WHO-Vorgaben

 

Berlin  -  Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will, dass Apotheken künftig nicht verwendete Arzneimittel zurück nehmen und nach Prüfung erneut abgeben. Die Idee, die aus einem Entwurf zur Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) hervorgeht, sorgte bei vielen Apothekern für Irritationen. Nicht nur hinsichtlich der Qualitätskontrolle und Abrechnung gibt es Bedenken. Denn das Ministerium stellt sich mit seinem Vorschlag gegen eine Leitlinie der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Wiederverwertung umstritten: Zurück genommene Arzneimittel sollen 
zwar nicht gespendet, aber vielleicht bald wieder abgegeben werden. 
Foto: Marcus Witte

Wiederverwertung umstritten: Zurück genommene Arzneimittel sollen zwar nicht gespendet, aber vielleicht bald wieder abgegeben werden. Foto: Marcus Witte

In ihren Leitlinien für Arzneimittelspenden empfiehlt die WHO, dass keine Medikamente gespendet werden sollten, die von Patienten an Apotheken zurück gegeben wurden. Auch kostenlose Arztmuster sieht die WHO kritisch.

In vielen Ländern sei es nicht erlaubt, zurück gegebene Arzneimittel an andere Patienten erneut anzugeben, weil die Qualität nicht garantiert werden könne, heißt es in der Leitlinie. Aus diesem Grund sollten diese Arzneimittel auch nicht gespendet werden. Nach Angaben der WHO gibt es in immer mehr Ländern ein Verbot gegen die Wiederverwendung.

Den ersten Schritt in eine andere Richtung ist Deutschland bereits gegangen. In der Heimversorgung ist es schon heute möglich, nicht mehr benötigte Betäubungsmittel (BTM) wieder zu verwenden. Dies gilt allerdings nur für BTM, die unter der Verantwortung des verordnenden Arztes gelagert wurden. Er darf das BTM für andere Patienten weiter verschreiben oder an eine Apotheke zurückgeben. Nach Angaben des Bundesverbands klinik- und heimversorgender Apotheker (BVKA) wird diese Möglichkeit allerdings kaum praktiziert.

Im BMG wollte man die Pläne mit Verweis auf den noch nicht abgestimmten Entwurf nicht kommentieren.

Désirée Kietzmann, Dienstag, 13. Juli 2010, 19:55 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

 

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